Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


Sehr geehrter Herr Kollege!


Der Verlag „Die Fackel“ übersendet Ihnen
heute in meinem Auftrag gemäss Ihrem Schreiben vom 9. Februar1932 den Betrag von Rmk. 115.– zur Deckung des Gerichtskosten
vorschusses und Ihrer in anderen Angelegenheiten bisher aufge
laufenen Barauslagen.


Gleichzeitig lasse ich auch den Betrag von
Mark 2.–, den ich Ihnen persönlich schulde, auf dem gleichen
Weg Ihnen zukommen.


Herrn Kraus ist mitgeteilt worden, dass die
Frankfurter städtische Bühnen die am 10. ds. Mts. erfolgte Auf
führung der „Unüberwindlichen“ als „einmaliges Gastspiel des
Leipziger Komödienhauses“ auf ihren Probenzettel angekündigt
haben. Leider war die Beschaffung eines solchen Probenzettels
selbst nicht möglich, doch kann dieser Umstand durch Zeugen
erwiesen werden, falls er von der Gegenseite bestritten wird.
Ich halte diesen Umstand für nicht unwesentlich bei Beurteilung
der Frage, ob die Frankfurter städtischen Bühnen mit dem Gast
spiel des Leipziger Komödienhauses ihre Aufführungsverpflichtung
erfüllt haben. Denn an und für sich stehe ich auf den Stand
punkt, dass ein Theater, das ein Stück erwirbt, es mit eigenen
Kräften herauszubringen hat. Aber selbst wenn man dieser An-
sicht nicht sein sollte, müsste das Theater jedenfalls Vor
sorge treffen, dass das Gastspielensemble eine ständige Aus
wertung des Stückes ermögliche. Keinesfalls aber geht es an,
von vorneherein ein Ensemble für eine einmalige Aufführung zu
engagieren und damit das Stück für den Autor in einer Stadt um
zubringen. Es wäre für mich interessant, zu hören, ob nicht die
ser Tatbestand allein die Geltendmachung eines weiteren Schaden
ersatzes schon jetzt ermögliche. Allerdings wäre dazu wahr
scheinlich das Gutachten eines Sachverständigen notwendig, der
zu beurteilen hätte, wie oft das Stück normalerweise in Frankfurt gegeben hätte werden können.


Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


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