Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich schliesse mich Ihrer Meinung
an, es
neben der Klage auf Zahlung der Konventionalstrafe bei einem
Feststellungsantrage bewenden zu
lassen. In der Anlage über
sende ich ihnen ein Exemplar der
„Frankfurter Zeitung“ vom12. Februar 1932, das auf
Seite 9 die Kritik der „Unüberwindlichen“ enthält,
die jedoch vielleicht besser nicht vorgelegt
wird, da auch manches drinnen
enthalten ist, was die Frankfurter städtischen Bühnen
für sich auswerten könnten. Wenn
es doch dazukommen sollte, so möchte ich ihr Augenmerk auf
die angestrichenen Stelle lenken,
in der ausgesagt wird, dass
die
künstlerischen Notwendigkeiten nicht zwingend waren. Eine
weitere Aufführung ist bisher
nicht erfolgt. Besser verwertbar
für den Prozess dürfte ein Artikel im „Montag-Morgen“ vom15.
Februar 1932 sein, der den Titel führt: „Das Wolff-Büro alsTheaterkritiker“. Dieser
Artikel könnte vielleicht gut im
Prozess verwendet werden.
Vielleicht haben Sie die Güte und ver
schaffen sich dieses Blatt, das ich selbst nicht besitze.
Mit herzlichen Grüssen und
vorzüglicher kol
legialer Hochachtung bin ich
Ihr ergebener