Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


Vertrauliche Nachrichten
der Zentralstelle der Bühnen-Autoren und-Verleger, G.m.b.H., Berlin S 11,Stresemannstrasse 70


Nr. 2/32 Berlin, den 22. April 1932


1.) Neue Adressen:


Verband Deutscher Bühnenschriftstellerund Bühnenkomponisten e.V.,
Berlin V 50, Rankestr. 30
(Tel: Bavaria 1920)


Deutscher Bühnen-Verein,
Berlin V 9, Schellingstr. 10/11, ptr.
(Tel: Lützow 9946)


Senatspräsident Queck, Schiedsgericht desAutoren- und Verleger-Kartells und
Oberschiedsgericht (Aufführungsabteilung)
Berlin-Wilmersdorf, Jenaerstr. 12
(Tel: Uhland 5313)


2.) Wir bitten die Verlage, in den Inkasso-Listen
folgende Ergänzungen vorzunehmen:


Tägliches Inkasso A:


Berlin Schiller-Theater


Breslau Liebich-Theater


Tägliches Inkasso B:


Hirsch, Fritz Berlin, Schillertheater


Hirschberg, Gebrüder Breslau, Liebich-Theater


Lesing, Philipp Breslau, Liebich-Theater


Liebich-Theater G.m.b.H. Breslau, Geschäftsführer:
Philipp Lesing und Gebrüder
Hirschberg


Neue Lessing-TheaterGastspiel-Gesellschaftm.b.H.
Berlin NW 40, Friedrich KarlUfer 1, (Geschäftsführer:
Hans Schuster und HansLüpschütz


Neues LeipzigerOperettentheaterG.m.b.H.
Leipzig, Geschäftsführer:
Direktor Dr. Viktor Eckert
und Johannes Merz


Ungar, Franz Breslau, Schauspielhaus


zu streichen:


Meinhardt und BernauerG.m.b.H.,
Berlin, (Geschäftsführer:
Marcel Boas, Curt Hausdorff,
Richard Ohrenstein (gen.
Meinhardt-Jünger)


3.) Vorschuss-Liste A:


Neue Lessing-TheaterGastspiel-Gesellschaftm.b.H.
Berlin NW 40, Friedrich KarlUfer 1, (Geschäftsführer:
Hans Schuster und Hans Lüpschütz


4.) Handelsregister:


Direktion des DeutschenKünstler-Theaters,
Gesellschaft mit be
schränkter Haftung:
Berlin
Leo Gorselanczyk ist nicht mehr Geschäftsführer.
Kaufmann Johannes Grunow in Berlin ist zum
Geschäftsführer bestellt.


Gesellschaft für Bühnen-Aufführungen mit beschränkter Haftung :
Berlin
Leo Gorselanczyk ist nicht mehr Geschäftsführer.
Kaufmann Johannes Grunow in Berlin ist zum
Geschäftsführer bestellt.


Neue Lessing-Theater Gastspiel-Gesellschaft m.b.H.,
Berlin Fr 40, FriedrichKarl Ufer 1, (Geschäfts
führer Kaufleute HansSchuster und Hans Lüpschütz,
Berlin.


5) Offenbarungseide:


Coper, Willy früher Zentraltheater, Berlin
(1.IV.1932 – Amtsgericht Charlottenburg


Friedmann, IntendantDr. Martin
(28.VI.1928 – Amtsgericht Bad Salzungen
Aktenzeichen: 2 M 399/28)


Nelson, Rudolf
(7.X.1931 – Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: 36 M 5296/31)


Steffen, Adolf Herne
(24.II.1927 – Amtsgericht Herne
Aktenzeichen: 7 M 946/32)


6) Vorladungen zum Offenbarungseid:


Bachenheimer, Theo Hamborn, Stadttheater


Hartig, Rudolf früher: Wernigerode, KurtheaterMarktfestspiele, jetzt
Bautzen


Kaufmann, Willy früher: Berlin, Kleines Theater


7) Strafurteile:
(auf Antrag der Zentralstelle)


a) Direktor Alexander Sander, Frankfurt a/M., Adlerflychtstrasse 35


wurde auf Grund eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Frankfurt a/Main wegen Urheberrechtsverletzung
zu einer Geldstrafe von Rm. 300,–, im Nichteintreibungs
falle zu dreissig Tagen Gefängnis verurteilt.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


b) Die Theaterunternehmerin Anni Fischer, zuletzt in
Regis-Breitingen (Thür.)


wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Hirschberga/Saale vom 29. September 1931 wegen Urheberrechtsver
letzung zu einer Geldstrafe von Rm. 300,–, im Nicht
eintreibungsfalle zu dreissig Tagen Gefängnis und zu
einer Busse in Höhe von Rm. 2.400,– verurteilt.


Die von der Angeklagten eingelegte Berufung beim
Amtsgericht in Hirschberg wurde durch Urteil des
Amtsgerichts vom 13. März 1932 verworfen.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


c) Theaterdirektor Ferdinand Liese, Aachen, Markt 2,


wurde durch das Amtsgericht in Aachen wegen Urheber
rechtsverletzung zu einer Geldstrafe von Rm. 40,–, im
Nichteintreibungsfalle zu acht Tagen Gefängnis und zur
Zahlung einer Busse von Rm. 240,– verurteilt.


d) Theaterdirektor Kurt Büchner, Nienburg a/Saale ,


wurde durch das Schöffengericht in Bassum wegen
Urheberrechtsverletzung, am 9. Februar 1932 zu einer
Geldstrafe von Rm. 60,– verurteilt.


e) Josef Stauder, Oberspielleiter am Stadttheater Mainz,


wurde wegen Urheberrechtsverletzung durch rechtskräf
tigen Strafbefehl zu einer Geldstrafe von Rm. 30,–
verurteilt.


f) Direktor Franz Wagner, Eisenach, Johannisplatz 13,
Thüringer Heimatbühne


wurde durch rechtskräftigen Strafbefehl zu Rm. 50,–
Geldstrafe, im Nichteintreibungsfalle zu fünf Tagen
Gefängnis durch das thüringische Amtsgericht inEisenach verurteilt.


8) Konkurse:


a) Über das Vermögen der Direktion der Meinhardt-BernauerG.m.b.H., vertreten durch ihren Geschäftsführer KurtHausdorff in Berlin, Stresemannstr. 29/29a, ist am
4.3.1932, 12 Uhr, von dem Amtsgericht Berlin-Mitte das
Konkursverfahren eröffnet. – 152 N. 41.32 –. Verwalter:
Dr. jur. Fritz Schnebalg in Berlin W 30, Bambergerstr. 44.
Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis
1. Mai 1932. Erste Gläubigerversammlung: 22. April 1932,
10,15 Uhr. Prüfungstermin am 20. Juni 1932, 10,30 Uhr im
Gerichtsgebäude, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock,
Zimmer 147, zwischen Quergang 6 und 7. Offener Arrest mit
Anzeigefrist bis 20. April 1932.


Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
Abteilung 152.


b) Über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung in Firma Scala-Theater-Gesellschaft mit beschränk
ter Haftung in Essen, Kopfstadtplatz 16, wird heute am
30. März 1932, 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da
mehrere Gläubiger die Eröffnung des Konkursverfahrens
beantragt haben und die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft
festgestellt ist.


Der Rechtsanwalt Sommerfeldt in Essen, Huyssenallee 41
wird zum Konkursverwalter ernannt, – Konkursforderungen
sind bis zum 10. Mai 1932 bei dem Gerichte anzumelden.


Es wird zur Beschlussfassung über die Beibehaltung
des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters,
sowie über die Bestellung eines Gläubiger-Ausschusses
und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung
bezeichneten Gegenstände auf den 6. Mai, vormittags
3/4 elf Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 33,
Termin anberaumt.


Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige
Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig
sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu
verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung aufer
legt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen,
für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung
in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum
15. April 1932 Anzeige zu machen.


Den 30. März 1932 Das Amtsgericht in Essen.


9) Intimes Theater, Nürnberg:


Die Zentralstelle hat Veranlassung, den Verlagen
anheimzustellen, in Aufführungsverträgen mit der obenge
nannten Bühnenleitung (Direktoren Hanns Merck und
Dr. Hans Schindler) das durch die Zentralstelle vorzu
nehmende tägliche Inkasso zu vereinbaren. Anzeige an die
Zentralstelle nach Abschluss eines solchen Aufführungsver
trages erbeten.


10) Viktor Barnowsky-Bühnenbetriebs-Gesellschaft m.b.H.,
Berlin:


Der Aufsichtsrat der Zentralstelle beschloss
auf Grund des bei der Zentralstelle vorliegenden Materials
beim Polizeipräsidium Berlin einen Antrag auf Entziehung
der dem Geschäftsführer der obengenannten Gesellschaft
erteilten Konzession zu stellen.


11) Direktor Otto Brock, früher Salzwedel:


Auf Antrag der Zentralstelle wurde von der
Ortspolizeibehörde Salzwedel die Konzessionsentziehungs
klage gegen Direktor Brock eingereicht. Brock ist nicht
mehr Mitglied des Deutschen Bühnen-Vereins.


12) Intendant Alfred Bernau, Münster i/Westf:


Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde,Münster, hat den Intendanten Alfred Bernau-Breidbach
aufgefordert, den Gewerbebetrieb als Schauspielunter
nehmer einzustellen.


13) Direktor Otto Spielmann, Operettentheater, Braunschweig:


Nach einer Mitteilung des PolizeipräsidiumsBraunschweig hat Direktor Otto Spielmann seinen Betrieb
eingestellt und unter Rückgabe der ihm erteilten Urkunde
auf die Erlaubnis nach § 32 der Reichsgewerbe-Ordnung
verzichtet.


14) Frankfurter Künstlertheater für Rhein und Main G.m.b.H.,
Richard Werkhäuser, Frankfurt a/Main:


Dem Antrage auf Eröffnung des gerichtlichen
Vergleichsverfahrens wurde stattgegeben. Tantieme und
Material-Forderungen sind bei der Zentralstelle zwecks
Vertretung zu melden, falls dies noch nicht geschehen
sein sollte.


15) Direktor Helmut Freiberg, Stadttheater Annaberg/Erzgeb.


hat an die Verlage ein Stundungsgesuch gerich
tet. Forderungen der Verlage sind zwecks Vertretung
der Zentralstelle zu melden, falls dies noch nicht
geschehen sein sollte.


16) Direktor Karl Matthies, Kleines Theater, Leipzig,


hat am 31. März 1932 die Direktion niedergelegt.
Direktor Matthies ist nicht Mitglied des DeutschenBühnen-Vereins.


17) Direktor Walter Issberner, Neukölln, Kirchhofstr. 13,


veranstaltet im Neuköllner Theater, Bergstr. 147,
Aufführungen. Issberner ist nicht Mitglied des
Deutschen Bühnen-Vereins.


18) Schumann-Theater, Frankfurt a/Main:


Bei Abschlüssen mit Gastspielunternehmern, die
im Albert Schumann-Theater, Frankfurt a/M, spielen, wird
empfohlen, die Mithaftung der Aktiengesellschaft fürZirkus- und Theaterbau, Vorstand Direktor Julius Seeth,
zu fordern.


19) Deutsches Theater und Kammerspiele, Berlin:


Die Zentralstelle stellt den Verlagen anheim,
in Verträgen mit der neuen Direktion Dr. Rudolf Beer
und Karl Heinz Martin das durch die Zentralstelle vorzu
nehmende tägliche Inkasso zu vereinbaren. Bei Vertrags
abschluss Anzeige an die Zentralstelle erbeten.


20) Komödie und Theater am Kurfürstendamm, Berlin:


Die Zentralstelle stellt den Verlagen anheim,
in Verträgen mit der neuen Direktion Moritz Lederer
das durch die Zentralstelle vorzunehmende tägliche
Inkasso zu vereinbaren. Bei Vertragsabschluss Anzeige
an die Zentralstelle erbeten.


21) Volksoper, Hamburg:


Die Direktion Carl und Alexander Richter teilt
mit, dass sie die Volksoper Hamburg wiederum auf ein
Jahr gepachtet habe.


22) Luxemburg:


Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mit Luxem
burger Direktionen können insofern Schwierigkeiten
mitsichbringen, als die Vollstreckung von Urteilen des
Bühnenschiedsgerichts Berlin in Luxemburg nicht gewähr
leistet ist. Den Verlagen wird deshalb dringend
empfohlen, nur gegen Vorschusszahlung oder Stellung
einer Kaution bezw. gegen Pauschalbeträge, die vor
Vertragsabschluss gezahlt werden, abzuschliessen.


23) Ansichtsmateriale (§ 4 Ziff. 3 Absatz 2 der „Allg.Best:“)


In dem Prozess der Zentralstelle (vgl. Punkt 4
der Vertraulichen Nachrichten vom 18. März 1932) auf
Erstattung der Kosten für unverlangt eingesandtes und
bei der Bühnenleitung verlorengegangenes Ansichtsmaterial
hat das Schiedsgericht die Zahlungspflicht der Bühnen
leitung bejaht.


Das Urteil ist berufungsfähig.


24) Frau Direktor Julie Witt, Dresden, Residenz-Theater ,


teilt mit, dass sie beabsichtige, die Direktion
aufzugeben.


25) Volkstheater und Kammerspiele im Schauspielhaus, München:


Es wird darauf hingewiesen, dass im Mitglieder
verzeichnis des Deutschen Bühnen-Vereins lediglich die
Herren Adolf Kaufmann und Otto Falckenberg genannt sind,
nicht aber die „Schauspielhaus-Betriebs-Gesellschaftm.b.H.


26) Fristlose Kündigung eines Äufführungsvertrages
(§ 5 Ziff. 2 der „Allg.Best.“):


Die Frage, ob ein Verzug in der Tantiemezahlung
ein wichtiger Grund zur fristlosen Aufhebung des Auffüh
rungsvertrages bildet, beschäftigte den Aufsichtsrat der
Zentralstelle. Es wird den Verlagen empfohlen, in den
Aufführungsverträgen durch besonderen Stempel (nicht durch
Formulardruck) folgende Vereinbarung zu treffen:


„Ist die Bühnenleitung mit der Tantieme-Abrechnung und
-Zahlung mindestens eine Woche nach Fälligkeit im
Rückstand, so hat der Verlag das Recht, den Vertrag
mit sofortiger Wirkung zu kündigen.“


27) Aufführungsvertrag (§ 4 Ziff. 1 des Tarifvertrages):


Ein Verlag hat sich auf den Standpunkt gestellt,
dass ein auf dem üblichen Wege (Austausch der beiden
Vertragsurkunden mit Unterschrift) erfolgter Vertragsab
schluss nicht zustandegekommen sei, weil der Bühnenunter
nehmer den im Vertrage vereinbarten Vorschuss nicht gezahlt
habe. Dieser Standpunkt ist nicht richtig. Der Vertrag
ist zustandegekommen und der Verlag hat auf Grund dieses
Vertrages einen klagbaren Anspruch auf Zahlung des Vor
schusses. Verlagen, die eine volle Sicherheit in dieser
Beziehung wünschen, wird anheimgestellt, den Vertrag erst
nach Eingang des Vorschusses oder der Kaution abzuschliessen.


28) Deutsches Theater, Hannover:


In Aufführungsverträgen hatte die DeutschesTheater Hannover G.m.b.H., Geschäftsführer Ewald Schindler
und Johannes Tralow, erklärt, Mitglied des DeutschenBühnen-Vereins zu sein, im Vollstreckungsverfahren aus
Bühnenschiedsgerichts-Urteilen jedoch die Mitgliedschaft
bestritten. Die entsprechenden Massnahmen gegen die
Geschäftsführer wurden eingeleitet.


29) Neues Operettentheater, Leipzig:


Die Konzession besitzt Herr Dr. Viktor Eckert
in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der LeipzigerNeues Operettentheater G.m.b.H. Diese G.m.b.H., deren
zweiter Geschäftsführer Herr Direktor Paul Merz ist, ist
nicht Mitglied des Deutschen Bühnen-Vereins. Herr Dr. Eckert
besitzt die Mitgliedschaft lediglich persönlich.


Die Zentralstelle hat Veranlassung, den Verlagen
anheimzustellen, Aufführungsvertrage nur mit Herrn
Dr. Eckert persönlich unter Mithaftung der Bank für Realbesitz abzuschliessen.


30) Stadttheater Eger:


Direktor Georg Pipping hat am 24. März 1932
seine Direktion niedergelegt, da er nicht in der Lage war,
die rückständigen Gagen zu zahlen. Das Zweigbüro in Wien der
Zentralstelle der Bühnen-Autoren und -Verleger hat recht
zeitig eingegriffen, sodass ein Tantiemeverlust
vermieden wurde. Die Haftung für den Eingang der
Tantiemebeträge von den ab 21. März 1932 stattgefundenen
Aufführungen übernimmt dem Wiener Zweigbüro gegenüber
die Stadt Eger und der Bühnenbund in der Tschechoslowakei.
Das Theater wird nunmehr von einer Arbeitsgemeinschaft
bespielt.


31) Stadttheater Troppau:


Die Direktion Arthur Löwenstein des StadttheatersTroppau ist am 7. März zusammengebrochen. Zwecks Verhütung
des Verlusts der ausstehenden Tantiemen wurden sofort
Verhandlungen der Zentralstelle, Zweigbüro Wien, mit dem
Magistrat der Stadt Troppau eingeleitet, die zu einem
völlig befriedigenden Ergebnis geführt haben. Mit der
Gemeinschaft, die das Theater nunmehr bespielt, wurde
die Vereinbarung getroffen, dass die jetzt aufkommenden
Tantiemen täglich an die Zentralstelle zu überweisen
sind.


32) Verlags-Prospekte:


Die Verlage werden gebeten, von Prospekten über
Neuerscheinungen, Verlagszeitungen etc. stets ein
Exemplar der Zentralstelle zu übersenden, damit diese
ihre Werke-Kartei ergänzen kann. Es bereitet der Zentral
stelle unnötige Kosten und Schwierigkeiten, wenn sie
nach Feststellung von Falschabrechnungen und vertrags
losen Aufführungen, noch gezwungen ist, den Verlag solcher
Werke zu ermitteln.


33) Mitgliedschaft der Autoren:


Das Schiedsgericht hat kürzlich den Prozess eines
der Vereinigung der Bühnenverleger angehörenden Verlags
kostenpflichtig abgewiesen, weil der Autor des Werkes,
das den Gegenstand der Klage bildete, nicht Mitglied des
Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten e.V. ist. Der Fall gibt uns Veranlassung, die
Verlage erneut darauf hinzuweisen, dass sowohl gemäss dem
zwischen dem genannten Verbande und der Vereinigung derBühnenverleger abgeschlossenen Vertrage als auch auf Grund
des Tarifvertrages (§ 3 Ziffer 1) nur Werke in Vertrieb
genommen und vertrieben werden dürfen von solchen Autoren,
die die Mitgliedschaft zum Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten besitzen.


Als Autoren im Sinne dieser Bestimmung gelten
auch ausländische Urheber, die in deutscher Sprache
schreiben und deutschsprachige Werke vertonen, die in
deutscher Sprache aufgeführt werden.


In Österreich wohnende Autoren müssen Mitglied
der Genossenschaft Dramatischer Schriftsteller undKomponisten, Wien, sein. (vgl. § 3 Ziff. 1 Absatz 2 des
Tarifvertrages.)


Wir empfehlen den Verlagen, damit Komplikationen
und Kosten bei Rechtsverfolgung aus Aufführungsverträgen
vermieden werden, mit grösster Sorgfalt darauf zu achten
bezw. sich bestätigen zu lassen, dass die Autoren einer
der beiden genannten Organisationen angehören. In
Zweifeisfällen ist beim
Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller undBühnenkomponisten e.V., Berlin W 50, Rankestr. 30
bezw. bei der
Genossenschaft Dramatischer Schriftsteller undKomponisten, Wien IX, Schubertgasse 24,
Rückfrage zu haben.


Wegen der ausländischen Autoren (die bekanntlich
keinen festen Mitgliedsbeitrag zu ihrer Organisation
zahlen, da von dem Tantiemeertrag ihrer Werke die erhöhte
Tantiemeabgabe von fünf Prozent entrichtet werden muss)
empfehlen wir folgendes:


Ausländische Autoren im Sinne dieser Bestimmung
sind solche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen und ihren Sitz nicht in Deutschland oder
Österreich haben; es handelt sich also um die Autoren,
die in einer fremden Sprache schreiben bezw. fremdspra
chige Werke vertonen. Hinsichtlich dieser ausländischen
Autoren empfehlen wir den Verlagen, die Anmeldung beim
Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten selber vorzunehmen. Es genügt, wenn die Verlage
dem Verbande eine Liste dieser Verlagsautoren übermitteln,
sodass der Verband jederzeit in der Lage ist, die durch
die Übermittlung dieser Liste erfolgte Anmeldung dem
Schiedsgericht glaubhaft zu machen.


34.) Die Zentralstelle empfiehlt den Verlagen, die
in unseren Vertraulichen Nachrichten enthaltenen
Veröffentlichungen über einzelne Bühnenleiter in einem
kleinen Registerbuch zu registrieren, damit ohne
grössere Mühewaltung nachträgliche Feststellungen
möglich sind.


35) Theater am Gärtnerplatz, München:


Wir haben Veranlassung darauf hinzuweisen,
dass die Firma Wolz & Reimann G.m.b.H. nicht in der
Mitgliederliste des Deutschen Bühnen-Vereins verzeichnet
ist.


36) Kleines Schauspielhaus, Hamburg (früher Kammerspiele):


Wir haben Veranlassung darauf hinzuweisen, dass
die „Kleines Schauspielhaus G.m.b.H.“ (Geschäftsführer
Friedrich Lobe-Löbenstein) nicht in der Mitgliederliste
des Deutschen Bühnen-Vereins verzeichnet ist.


37) Handelsregister:


Neu eingetragen: Münchener Volkstheater
Gesellschaft mit beschränk
ter Haftung:


Sitz München, Herrnstr. 54. Der Gesellschaftsvertrag
ist abgeschlossen am 1. April 1952. Gegenstand des
Unternehmens ist der Betrieb des Münchener Volkstheaters,
gegebenenfalls auch eines anderen Theaterunternehmens
irgendwelcher Art. Stammkapital: 37000 Rm. Geschäfts
führer: Adolf Kaufmann, Direktor in München. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, sind zwei oder einer
mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt, doch ist
der Geschäftsführer Adolf Kaufmann stets allein
vertretungsberechtigt. Die Bekanntmachungen erfolgen
durch den Deutschen Reichsanzeiger. 1. Die Gesellschaf
terin, die Schauspielhausbetriebs-G.m.b.H. in München
bringt zum Annahmewert von Rm. 12.000,– nach näherer
Massgabe des Gesellschaftsvertrages den gesamten ihr
gehörigen Fundus des Volkstheaters ein an Dekorationen,
Requisiten, Möbeln, Kostümen, Werkzeugen, Musikinstru
menten, Ein- und Vorrichtungen der Werkstätten, Büros
und Garderoben sowie des Kassenraums und der übrigen
Nebenräume im derzeitigen Bestand; 2. Die Gesellschaf
terin, die Münchener Theater G.m.b.H. in München, zum
Annahmewert von Rm. 7000,– das Recht des Eintritts
in den Pacht- und Mietvertrag, der bisher zwischen der
Münchener Theater-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
einerseits und den Hauseigentümern des Anwesens Nr. 10a
an der Josef-Spitalstr. in München geschlossen ist;
3. der Gesellschafter August Freiherr von Neufforge,
Landwirt in Blstovce, zum Annahmewert von 6.000,–
Reichsmark näher aufgeführte Fundusgegenstände, ferner
zwei Elektromotore für Maschinen sowie eine Feuersignal
anlage, bestehend aus Normaluhr, Kontrolluhr, zehn
Kontroll- und Alarm-Punkte mit Batterien.


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