Vertrauliche
Nachrichten
der Zentralstelle der Bühnen-Autoren und-Verleger, G.m.b.H., Berlin S 11,Stresemannstrasse 70
Nr. 2/32 Berlin, den 22. April 1932
1.) Neue Adressen:
Verband Deutscher Bühnenschriftstellerund Bühnenkomponisten
e.V.,
Berlin V 50, Rankestr. 30
(Tel: Bavaria 1920)
Deutscher Bühnen-Verein,
Berlin V 9, Schellingstr. 10/11, ptr.
(Tel: Lützow 9946)
Senatspräsident Queck, Schiedsgericht
desAutoren- und
Verleger-Kartells und
Oberschiedsgericht (Aufführungsabteilung)
Berlin-Wilmersdorf, Jenaerstr. 12
(Tel: Uhland 5313)
2.) Wir bitten die Verlage,
in den Inkasso-Listen
folgende Ergänzungen vorzunehmen:
Tägliches Inkasso A:
Tägliches Inkasso B:
Hirsch, Fritz
Berlin, Schillertheater
Hirschberg, Gebrüder Breslau, Liebich-Theater
Lesing, Philipp
Breslau, Liebich-Theater
Liebich-Theater G.m.b.H. Breslau, Geschäftsführer:
Philipp Lesing und Gebrüder
Hirschberg
Neue Lessing-TheaterGastspiel-Gesellschaftm.b.H.
Berlin NW 40, Friedrich KarlUfer 1,
(Geschäftsführer:
Hans Schuster und HansLüpschütz
Neues LeipzigerOperettentheaterG.m.b.H.
Leipzig, Geschäftsführer:
Direktor Dr. Viktor Eckert
und Johannes Merz
Ungar, Franz
Breslau, Schauspielhaus
zu
streichen:
Meinhardt und BernauerG.m.b.H.,
Berlin, (Geschäftsführer:
Marcel Boas, Curt
Hausdorff,
Richard Ohrenstein (gen.
Meinhardt-Jünger)
3.) Vorschuss-Liste A:
Neue Lessing-TheaterGastspiel-Gesellschaftm.b.H.
Berlin NW 40, Friedrich KarlUfer 1,
(Geschäftsführer:
Hans Schuster und Hans Lüpschütz
4.) Handelsregister:
Direktion des DeutschenKünstler-Theaters,
Gesellschaft mit be
schränkter Haftung:
Berlin
Leo Gorselanczyk ist nicht mehr
Geschäftsführer.
Kaufmann
Johannes Grunow in Berlin ist zum
Geschäftsführer bestellt.
Gesellschaft für Bühnen-Aufführungen mit beschränkter
Haftung :
Berlin
Leo Gorselanczyk ist nicht mehr Geschäftsführer.
Kaufmann Johannes Grunow in Berlin ist
zum
Geschäftsführer
bestellt.
Neue Lessing-Theater Gastspiel-Gesellschaft m.b.H.,
Berlin Fr 40, FriedrichKarl Ufer 1,
(Geschäfts
führer Kaufleute HansSchuster und Hans Lüpschütz,
Berlin.
5) Offenbarungseide:
Coper, Willy früher Zentraltheater, Berlin
(1.IV.1932 – Amtsgericht Charlottenburg
Friedmann, IntendantDr. Martin
(28.VI.1928 – Amtsgericht Bad Salzungen
Aktenzeichen: 2 M 399/28)
Nelson, Rudolf
(7.X.1931 – Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: 36 M 5296/31)
Steffen, Adolf
Herne
(24.II.1927 – Amtsgericht Herne
Aktenzeichen: 7 M 946/32)
6) Vorladungen zum Offenbarungseid:
Bachenheimer, Theo
Hamborn,
Stadttheater
Hartig, Rudolf früher: Wernigerode, KurtheaterMarktfestspiele,
jetzt
Bautzen
Kaufmann, Willy früher: Berlin, Kleines Theater
7) Strafurteile:
(auf
Antrag der Zentralstelle)
a) Direktor Alexander Sander, Frankfurt a/M., Adlerflychtstrasse
35
wurde auf Grund eines
Strafbefehls der Staatsanwaltschaft
Frankfurt a/Main wegen Urheberrechtsverletzung
zu einer Geldstrafe von Rm.
300,–, im Nichteintreibungs
falle zu dreissig Tagen Gefängnis verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
b) Die Theaterunternehmerin
Anni Fischer, zuletzt in
Regis-Breitingen (Thür.)
wurde durch Strafbefehl des
Amtsgerichts Hirschberga/Saale vom 29.
September 1931 wegen Urheberrechtsver
letzung zu einer
Geldstrafe von Rm. 300,–, im Nicht
eintreibungsfalle
zu dreissig Tagen Gefängnis und zu
einer Busse in Höhe von Rm.
2.400,– verurteilt.
Die von der Angeklagten eingelegte Berufung beim
Amtsgericht in Hirschberg wurde durch Urteil des
Amtsgerichts vom 13. März 1932 verworfen.
Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
c) Theaterdirektor Ferdinand Liese, Aachen, Markt 2,
wurde durch das Amtsgericht in Aachen wegen Urheber
rechtsverletzung
zu einer Geldstrafe von Rm. 40,–, im
Nichteintreibungsfalle zu
acht Tagen Gefängnis und zur
Zahlung einer Busse von Rm. 240,– verurteilt.
d) Theaterdirektor Kurt Büchner, Nienburg a/Saale ,
wurde durch das Schöffengericht in Bassum wegen
Urheberrechtsverletzung, am
9. Februar 1932 zu einer
Geldstrafe von Rm. 60,– verurteilt.
e) Josef Stauder, Oberspielleiter am Stadttheater Mainz,
wurde wegen
Urheberrechtsverletzung durch rechtskräf
tigen Strafbefehl
zu einer Geldstrafe von Rm. 30,–
verurteilt.
f) Direktor Franz Wagner, Eisenach, Johannisplatz 13,
Thüringer Heimatbühne
wurde durch rechtskräftigen
Strafbefehl zu Rm. 50,–
Geldstrafe, im Nichteintreibungsfalle zu fünf Tagen
Gefängnis durch das thüringische
Amtsgericht inEisenach verurteilt.
8) Konkurse:
a) Über das Vermögen der
Direktion der Meinhardt-BernauerG.m.b.H., vertreten
durch ihren Geschäftsführer KurtHausdorff in Berlin, Stresemannstr. 29/29a,
ist am
4.3.1932, 12 Uhr, von
dem Amtsgericht Berlin-Mitte das
Konkursverfahren eröffnet. –
152 N. 41.32 –. Verwalter:
Dr. jur. Fritz Schnebalg in Berlin W 30, Bambergerstr. 44.
Frist zur Anmeldung der
Konkursforderungen bis
1. Mai 1932. Erste
Gläubigerversammlung: 22. April 1932,
10,15 Uhr. Prüfungstermin am
20. Juni 1932, 10,30 Uhr im
Gerichtsgebäude, Neue
Friedrichstr. 13/14, III. Stock,
Zimmer 147, zwischen
Quergang 6 und 7. Offener Arrest mit
Anzeigefrist bis 20. April
1932.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
Abteilung 152.
b) Über das Vermögen der
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung in Firma Scala-Theater-Gesellschaft mit beschränk
ter Haftung in
Essen, Kopfstadtplatz 16,
wird heute am
30. März 1932,
13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da
mehrere Gläubiger die
Eröffnung des Konkursverfahrens
beantragt haben und die
Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft
festgestellt ist.
Der Rechtsanwalt Sommerfeldt in Essen, Huyssenallee 41
wird zum Konkursverwalter
ernannt, – Konkursforderungen
sind bis zum 10. Mai 1932 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlussfassung
über die Beibehaltung
des
ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters,
sowie über die Bestellung
eines Gläubiger-Ausschusses
und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung
bezeichneten Gegenstände auf
den 6. Mai, vormittags
3/4
elf Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte,
Zimmer 33,
Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine
zur Konkursmasse gehörige
Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig
sind, wird aufgegeben,
nichts an den Gemeinschuldner zu
verabfolgen oder zu leisten,
auch die Verpflichtung aufer
legt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen,
für welche sie aus der Sache
abgesonderte Befriedigung
in
Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum
15. April 1932 Anzeige zu
machen.
Den 30. März 1932 Das Amtsgericht in Essen.
9) Intimes Theater, Nürnberg:
Die Zentralstelle hat
Veranlassung, den Verlagen
anheimzustellen, in Aufführungsverträgen mit der obenge
nannten
Bühnenleitung (Direktoren Hanns Merck und
Dr. Hans Schindler) das durch die Zentralstelle vorzu
nehmende tägliche
Inkasso zu vereinbaren. Anzeige an die
Zentralstelle nach Abschluss
eines solchen Aufführungsver
trages erbeten.
10) Viktor Barnowsky-Bühnenbetriebs-Gesellschaft m.b.H.,
Berlin:
Der Aufsichtsrat der
Zentralstelle beschloss
auf
Grund des bei der Zentralstelle vorliegenden Materials
beim Polizeipräsidium Berlin einen Antrag auf Entziehung
der dem Geschäftsführer der obengenannten
Gesellschaft
erteilten Konzession zu stellen.
11) Direktor Otto Brock, früher Salzwedel:
Auf Antrag der Zentralstelle
wurde von der
Ortspolizeibehörde Salzwedel die
Konzessionsentziehungs
klage gegen Direktor Brock
eingereicht. Brock ist nicht
mehr Mitglied des Deutschen Bühnen-Vereins.
12) Intendant Alfred Bernau, Münster i/Westf:
Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde,Münster, hat den Intendanten Alfred
Bernau-Breidbach
aufgefordert, den Gewerbebetrieb als Schauspielunter
nehmer
einzustellen.
13) Direktor Otto Spielmann, Operettentheater, Braunschweig:
Nach einer Mitteilung des
PolizeipräsidiumsBraunschweig hat
Direktor Otto Spielmann seinen Betrieb
eingestellt und unter
Rückgabe der ihm erteilten Urkunde
auf die Erlaubnis nach § 32 der Reichsgewerbe-Ordnung
verzichtet.
14) Frankfurter Künstlertheater für Rhein und Main G.m.b.H.,
Richard Werkhäuser, Frankfurt
a/Main:
Dem Antrage auf Eröffnung
des gerichtlichen
Vergleichsverfahrens wurde stattgegeben. Tantieme und
Material-Forderungen sind
bei der Zentralstelle zwecks
Vertretung zu melden, falls dies noch nicht geschehen
sein sollte.
15) Direktor Helmut Freiberg, Stadttheater
Annaberg/Erzgeb.
hat an die Verlage ein
Stundungsgesuch gerich
tet. Forderungen der Verlage sind zwecks Vertretung
der Zentralstelle zu melden,
falls dies noch nicht
geschehen sein sollte.
16) Direktor Karl Matthies, Kleines Theater, Leipzig,
hat am 31. März 1932 die
Direktion niedergelegt.
Direktor Matthies ist nicht Mitglied des DeutschenBühnen-Vereins.
17) Direktor Walter Issberner, Neukölln, Kirchhofstr. 13,
veranstaltet im Neuköllner Theater, Bergstr. 147,
Aufführungen. Issberner ist nicht Mitglied des
Deutschen Bühnen-Vereins.
18) Schumann-Theater, Frankfurt a/Main:
Bei Abschlüssen mit
Gastspielunternehmern, die
im
Albert Schumann-Theater, Frankfurt a/M, spielen, wird
empfohlen, die Mithaftung
der Aktiengesellschaft fürZirkus- und
Theaterbau, Vorstand Direktor Julius
Seeth,
zu fordern.
19) Deutsches Theater und Kammerspiele, Berlin:
Die Zentralstelle stellt den
Verlagen anheim,
in Verträgen
mit der neuen Direktion Dr. Rudolf Beer
und Karl Heinz Martin das durch die Zentralstelle vorzu
nehmende tägliche
Inkasso zu vereinbaren. Bei Vertrags
abschluss Anzeige
an die Zentralstelle erbeten.
20) Komödie und Theater am
Kurfürstendamm, Berlin:
Die Zentralstelle stellt den
Verlagen anheim,
in Verträgen mit
der neuen Direktion Moritz Lederer
das durch die Zentralstelle
vorzunehmende tägliche
Inkasso zu
vereinbaren. Bei Vertragsabschluss Anzeige
an die Zentralstelle erbeten.
Die Direktion Carl und Alexander Richter teilt
mit, dass sie die Volksoper Hamburg wiederum auf ein
Jahr gepachtet habe.
22) Luxemburg:
Rechtsstreitigkeiten aus
Verträgen mit Luxem
burger Direktionen können insofern Schwierigkeiten
mitsichbringen, als die
Vollstreckung von Urteilen des
Bühnenschiedsgerichts Berlin in Luxemburg nicht gewähr
leistet ist. Den
Verlagen wird deshalb dringend
empfohlen, nur gegen Vorschusszahlung oder Stellung
einer Kaution bezw. gegen
Pauschalbeträge, die vor
Vertragsabschluss gezahlt werden, abzuschliessen.
23) Ansichtsmateriale (§ 4 Ziff. 3 Absatz 2 der „Allg.Best:“)
In dem Prozess der
Zentralstelle (vgl. Punkt 4
der Vertraulichen Nachrichten vom 18. März 1932) auf
Erstattung der Kosten für
unverlangt eingesandtes und
bei der Bühnenleitung verlorengegangenes Ansichtsmaterial
hat das Schiedsgericht die Zahlungspflicht der
Bühnen
leitung
bejaht.
Das Urteil ist
berufungsfähig.
24) Frau Direktor Julie Witt, Dresden, Residenz-Theater ,
teilt mit, dass sie
beabsichtige, die Direktion
aufzugeben.
25) Volkstheater und Kammerspiele im
Schauspielhaus, München:
Es wird darauf hingewiesen,
dass im Mitglieder
verzeichnis des Deutschen Bühnen-Vereins
lediglich die
Herren Adolf Kaufmann und Otto Falckenberg genannt sind,
nicht aber die „Schauspielhaus-Betriebs-Gesellschaftm.b.H.“
26) Fristlose Kündigung
eines Äufführungsvertrages
(§
5 Ziff. 2 der „Allg.Best.“):
Die Frage, ob ein Verzug in
der Tantiemezahlung
ein
wichtiger Grund zur fristlosen Aufhebung des Auffüh
rungsvertrages
bildet, beschäftigte den Aufsichtsrat der
Zentralstelle. Es wird den
Verlagen empfohlen, in den
Aufführungsverträgen durch besonderen Stempel (nicht durch
Formulardruck) folgende
Vereinbarung zu treffen:
„Ist die Bühnenleitung mit
der Tantieme-Abrechnung und
-Zahlung mindestens eine Woche nach Fälligkeit im
Rückstand, so hat der Verlag
das Recht, den Vertrag
mit
sofortiger Wirkung zu kündigen.“
27) Aufführungsvertrag (§ 4 Ziff. 1 des Tarifvertrages):
Ein Verlag hat sich auf den
Standpunkt gestellt,
dass ein
auf dem üblichen Wege (Austausch der beiden
Vertragsurkunden mit
Unterschrift) erfolgter Vertragsab
schluss nicht
zustandegekommen sei, weil der Bühnenunter
nehmer den im
Vertrage vereinbarten Vorschuss nicht gezahlt
habe. Dieser Standpunkt ist
nicht richtig. Der Vertrag
ist zustandegekommen und der Verlag hat auf Grund dieses
Vertrages einen klagbaren
Anspruch auf Zahlung des Vor
schusses. Verlagen, die eine volle Sicherheit in dieser
Beziehung wünschen, wird
anheimgestellt, den Vertrag erst
nach Eingang des Vorschusses
oder der Kaution abzuschliessen.
28) Deutsches Theater, Hannover:
In Aufführungsverträgen
hatte die DeutschesTheater Hannover
G.m.b.H., Geschäftsführer Ewald
Schindler
und Johannes Tralow, erklärt, Mitglied des DeutschenBühnen-Vereins zu
sein, im Vollstreckungsverfahren aus
Bühnenschiedsgerichts-Urteilen jedoch die Mitgliedschaft
bestritten. Die
entsprechenden Massnahmen gegen die
Geschäftsführer wurden
eingeleitet.
29) Neues Operettentheater, Leipzig:
Die Konzession besitzt Herr
Dr. Viktor Eckert
in seiner Eigenschaft als
Geschäftsführer der LeipzigerNeues Operettentheater
G.m.b.H. Diese G.m.b.H., deren
zweiter Geschäftsführer Herr
Direktor Paul Merz ist, ist
nicht Mitglied des Deutschen Bühnen-Vereins. Herr Dr. Eckert
besitzt die Mitgliedschaft
lediglich persönlich.
Die Zentralstelle hat
Veranlassung, den Verlagen
anheimzustellen, Aufführungsvertrage nur mit Herrn
Dr. Eckert persönlich unter Mithaftung der Bank für Realbesitz
abzuschliessen.
30) Stadttheater Eger:
Direktor Georg Pipping hat am 24. März 1932
seine Direktion niedergelegt, da
er nicht in der Lage war,
die
rückständigen Gagen zu zahlen. Das Zweigbüro in Wien
der
Zentralstelle der Bühnen-Autoren und -Verleger hat recht
zeitig eingegriffen,
sodass ein Tantiemeverlust
vermieden wurde. Die Haftung für
den Eingang der
Tantiemebeträge
von den ab 21. März 1932 stattgefundenen
Aufführungen übernimmt dem Wiener
Zweigbüro gegenüber
die Stadt Eger und der Bühnenbund in der Tschechoslowakei.
Das Theater wird nunmehr von einer Arbeitsgemeinschaft
bespielt.
31) Stadttheater Troppau:
Die Direktion Arthur Löwenstein des StadttheatersTroppau
ist am 7. März zusammengebrochen. Zwecks Verhütung
des Verlusts der ausstehenden
Tantiemen wurden sofort
Verhandlungen der Zentralstelle, Zweigbüro Wien, mit
dem
Magistrat der Stadt Troppau eingeleitet, die zu einem
völlig befriedigenden Ergebnis
geführt haben. Mit der
Gemeinschaft, die das Theater nunmehr
bespielt, wurde
die Vereinbarung
getroffen, dass die jetzt aufkommenden
Tantiemen täglich an die
Zentralstelle zu überweisen
sind.
32) Verlags-Prospekte:
Die Verlage werden gebeten,
von Prospekten über
Neuerscheinungen, Verlagszeitungen etc. stets ein
Exemplar der Zentralstelle
zu übersenden, damit diese
ihre Werke-Kartei ergänzen kann. Es bereitet der Zentral
stelle unnötige
Kosten und Schwierigkeiten, wenn sie
nach Feststellung von
Falschabrechnungen und vertrags
losen
Aufführungen, noch gezwungen ist, den Verlag solcher
Werke zu ermitteln.
33) Mitgliedschaft der Autoren:
Das Schiedsgericht hat kürzlich den Prozess eines
der Vereinigung der Bühnenverleger angehörenden Verlags
kostenpflichtig abgewiesen, weil
der Autor des Werkes,
das
den Gegenstand der Klage bildete,
nicht Mitglied des
Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller und
Bühnenkomponisten e.V. ist. Der Fall gibt uns Veranlassung, die
Verlage erneut darauf
hinzuweisen, dass sowohl gemäss dem
zwischen dem genannten Verbande und der Vereinigung derBühnenverleger abgeschlossenen Vertrage als auch auf Grund
des Tarifvertrages (§ 3 Ziffer 1)
nur Werke in Vertrieb
genommen
und vertrieben werden dürfen von solchen Autoren,
die die Mitgliedschaft zum Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller und
Bühnenkomponisten besitzen.
Als Autoren im Sinne dieser
Bestimmung gelten
auch
ausländische Urheber, die in deutscher Sprache
schreiben und
deutschsprachige Werke vertonen, die in
deutscher Sprache aufgeführt
werden.
In Österreich wohnende Autoren müssen Mitglied
der Genossenschaft Dramatischer Schriftsteller undKomponisten, Wien, sein.
(vgl. § 3 Ziff. 1 Absatz 2 des
Tarifvertrages.)
Wir empfehlen den Verlagen,
damit Komplikationen
und
Kosten bei Rechtsverfolgung aus Aufführungsverträgen
vermieden werden, mit
grösster Sorgfalt darauf zu achten
bezw. sich bestätigen zu
lassen, dass die Autoren einer
der beiden genannten
Organisationen angehören. In
Zweifeisfällen ist beim
Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller undBühnenkomponisten
e.V., Berlin W 50, Rankestr.
30
bezw. bei der
Genossenschaft Dramatischer Schriftsteller undKomponisten, Wien IX, Schubertgasse 24,
Rückfrage zu haben.
Wegen der ausländischen Autoren (die bekanntlich
keinen festen
Mitgliedsbeitrag zu ihrer Organisation
zahlen, da von dem
Tantiemeertrag ihrer Werke die erhöhte
Tantiemeabgabe von fünf
Prozent entrichtet werden muss)
empfehlen wir folgendes:
Ausländische Autoren im Sinne
dieser Bestimmung
sind solche,
die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen und ihren Sitz nicht in
Deutschland oder
Österreich
haben; es handelt sich also um die Autoren,
die in einer fremden Sprache
schreiben bezw. fremdspra
chige Werke vertonen. Hinsichtlich dieser
ausländischen
Autoren
empfehlen wir den Verlagen, die Anmeldung beim
Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten
selber vorzunehmen. Es genügt, wenn die Verlage
dem Verbande eine Liste dieser Verlagsautoren übermitteln,
sodass der Verband jederzeit in
der Lage ist, die durch
die
Übermittlung dieser Liste erfolgte Anmeldung dem
Schiedsgericht glaubhaft zu machen.
34.) Die Zentralstelle
empfiehlt den Verlagen, die
in unseren Vertraulichen Nachrichten enthaltenen
Veröffentlichungen über
einzelne Bühnenleiter in einem
kleinen Registerbuch zu registrieren, damit ohne
grössere Mühewaltung
nachträgliche Feststellungen
möglich sind.
35) Theater am Gärtnerplatz, München:
Wir haben Veranlassung
darauf hinzuweisen,
dass die
Firma Wolz & Reimann G.m.b.H. nicht in
der
Mitgliederliste des
Deutschen Bühnen-Vereins verzeichnet
ist.
36) Kleines Schauspielhaus, Hamburg (früher Kammerspiele):
Wir haben Veranlassung
darauf hinzuweisen, dass
die
„Kleines Schauspielhaus G.m.b.H.“
(Geschäftsführer
Friedrich Lobe-Löbenstein) nicht in der
Mitgliederliste
des Deutschen Bühnen-Vereins verzeichnet ist.
37) Handelsregister:
Neu eingetragen: Münchener Volkstheater
Gesellschaft mit
beschränk
ter
Haftung:
Sitz München, Herrnstr. 54. Der
Gesellschaftsvertrag
ist
abgeschlossen am 1. April 1952. Gegenstand des
Unternehmens ist der Betrieb
des Münchener Volkstheaters,
gegebenenfalls auch eines
anderen Theaterunternehmens
irgendwelcher Art. Stammkapital: 37000 Rm. Geschäfts
führer: Adolf Kaufmann, Direktor in München. Sind
mehrere Geschäftsführer
bestellt, sind zwei oder einer
mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt, doch ist
der Geschäftsführer Adolf Kaufmann stets allein
vertretungsberechtigt. Die
Bekanntmachungen erfolgen
durch den Deutschen Reichsanzeiger. 1. Die Gesellschaf
terin, die Schauspielhausbetriebs-G.m.b.H. in München
bringt zum Annahmewert von
Rm. 12.000,– nach näherer
Massgabe des Gesellschaftsvertrages den gesamten ihr
gehörigen Fundus des Volkstheaters ein an Dekorationen,
Requisiten, Möbeln,
Kostümen, Werkzeugen, Musikinstru
menten, Ein- und
Vorrichtungen der Werkstätten, Büros
und Garderoben sowie des
Kassenraums und der übrigen
Nebenräume im derzeitigen Bestand; 2. Die Gesellschaf
terin, die Münchener Theater G.m.b.H. in München, zum
Annahmewert von Rm. 7000,–
das Recht des Eintritts
in
den Pacht- und Mietvertrag, der bisher zwischen der
„Münchener Theater-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“
einerseits und den
Hauseigentümern des Anwesens Nr. 10a
an der Josef-Spitalstr. in München geschlossen ist;
3. der Gesellschafter August Freiherr von Neufforge,
Landwirt in Blstovce, zum Annahmewert von 6.000,–
Reichsmark näher aufgeführte
Fundusgegenstände, ferner
zwei Elektromotore für Maschinen sowie eine Feuersignal
anlage, bestehend
aus Normaluhr, Kontrolluhr, zehn
Kontroll- und Alarm-Punkte
mit Batterien.