Sehr geehrter Herr Kollege!


Wegen des Falles Dr. Goldbaum habe ich mit einem Mitglied
des Vorstandes der Anwaltskammer privat gesprochen. Dieser
Kollege hält das Verhalten von Dr. G. für standeswidrig, obwohl wobei
sein Urteil natürlich vollkommen unverbindlich abgegeben ist.
Ich habe eine Anzeige an den Vorstand der Anwaltskammer ent
worfen. Bei alledem hege ich aber doch die Befürchtung, dass
das gerügte Verhalten von G. keine sehr scharfe Beurteilung
finden wird. Die Anwaltskammer könnte anderer einer seits berücksichti
gen, dass der Vorfall immerhin ein Jahr zurückliegt und dürfte
ihm andererseits zugute halten, dass er nach seinen eigenen
Angaben die Rechte eines mittelbar beteiligten Verbandes,
nämlich des Verbandes deutsche Bühnen-Schriftsteller, wahrnehmen
wollte. Ob es daher zwecksmässig ist, die Anzeige zu erstatten,
möchte ich Ihrem Urteil überlassen.


Mit herzlichen Grüssen und vorzüglicher koll. Hochachtung
Ihr ergebener
Katz


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