Sehr geehrter Herr Kollege!
Wegen des Falles Dr. Goldbaum habe ich mit einem Mitglied
des Vorstandes
der Anwaltskammer privat gesprochen.
Dieser
Kollege hält das Verhalten von Dr. G. für
standeswidrig,
obwohl
wobei
sein Urteil natürlich vollkommen
unverbindlich abgegeben ist.
Ich
habe eine Anzeige an den Vorstand der Anwaltskammer ent
worfen. Bei alledem hege ich aber
doch die Befürchtung, dass
das
gerügte Verhalten von G. keine sehr scharfe
Beurteilung
finden wird. Die
Anwaltskammer könnte
anderer
einer
seits berücksichti
gen, dass der Vorfall immerhin
ein Jahr zurückliegt und dürfte
ihm andererseits zugute halten, dass er nach seinen eigenen
Angaben die Rechte eines
mittelbar beteiligten Verbandes,
nämlich des Verbandes deutsche
Bühnen-Schriftsteller, wahrnehmen
wollte. Ob es daher zwecksmässig
ist, die Anzeige zu erstatten,
möchte ich Ihrem Urteil überlassen.
Mit herzlichen Grüssen und
vorzüglicher koll. Hochachtung
Ihr ergebener
Katz