Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


7 Cg 322/32/12


Übertragung des Kurzschriftprotokolles vom
29.4.1933.


Der Richter führt das Ergebnis der bisheri
gen Verhandlung vor und bringt die Entscheidungen ers
ter und zweiter Instanz betreffend die prozesshindern
den Einreden zur Verlesung.


Der Beklagtenvertreter legt noch ein Schreiben vom 10.11.1932 des Dr. Bringezu, des Kritikers
der Frankfurter Nachrichten an Dr. Kronacher zum Be
weise dafür vor, (Beilage 4) dass das klagegen
ständliche Stück „Die Unüberwindlichen“ unaufführ
bar sei.


Weiters beantragt er die Vernehmung des
Ludwig Wagner, Dramaturgen des Frankfurter Theaters
darüber, dass das Publikum an der Aufführung der
Unüberwindlichen“ Anstoss genommen habe und
ferner des Herrn N. Hanke, Hausmeisters in FrankfurterSchauspielhaus darüber, dass während der Aufführung
das Publikum das Theater schimpfend und fluchtartig
verlassen hat und schliesslich die Einvernahme des
Reichsbahnpräsidenten Roser, dessen Adresse binnen
14 Tagen nachgetragen wird, darüber, dass er sich
über die Aufführung dieses Stückes an der Frankfurter Bühne aufgehalten hat.


Der Klagsvertreter gibt die Echtheit des
Schreibens Beilage 4 zu, beantragt aber seinerseits
die Vernehmung des Dr. Bringezu darüber, wie er dazu
kommt, diesen Brief (Beilage ./4) zu schreiben, wahrend
der Bekl.Vertr. die Vernehmung desselben über die Richtig
keit der in diesem Schreiben gemachten Ausführungen als
Zeugen beantragt.


Der Richter bringt die vorgelegte Urkunde
(Beilage ./4) zur Verlesung und verkündet sohin den
B.:


1.) Das Eventualbegehren wird zugelassen, da hiedurch eine
erhebliche Erschwerung oder Verzögerung der Verhand
lung nicht herbeigeführt wird;


2.) Auftrag an die kl. Partei, ein Exemplar des Stückes
Die Unüberwindlichen“ binnen 14 Tagen dem Gerichte
vorzulegen;


3.) Zulassung des Beweises durch Dr. Bringezu über
seine Wahrnehmungen, welche Aufnahme und Beurteilung
das Stück „Die Unüberwindlichen“ bei dessen Aufführung
im Frankfurter Schauspielhaus gefunden und was den
Anstoss zu seinem Schreiben vom 10./11.1932 (Beilage ./4)
gegeben hat und ob die darin enthaltenen Angaben, dass
sich das Publikum durch dieses Stück abgestossen
fühlte und gegen dasselbe ablehnend verhalten hat, richtig
seien;


4.) auf Zulassung des Beweises durch die Zeugen Dr.Kronacher und Paul Verhöven als Zeu
gen darüber, welche Wahrnehmungen sie bezüglich der
Beurteilung dieses Stückes durch das Publikum gemacht
haben und weiters, welchen Kassenerfolg dieses Stück
hatte, und ferner ob für den Fall, dass das Stück mit
Erfolg aufgeführt worden wäre, weitere Aufführungen in
Aussicht genommen waren, bezw. ob überhaupt von
vornherein nur eine einmalige Aufführung mit dem Ensemble
des Leipziger Komödienhauses vereinbart war;


5.) auf Zulassung des Beweises durch Kurt Meister und
Peter Ihle darüber, dass die Beklagte mit dem Leipziger Komödienhaus nur eine einmalige Aufführung „Der Un überwindlichen“ im Frankfurter Schauspielhaus vereinbart
hatten.


Um die Einvernahme der Zeugen Dr. Kronacher,
Karl Verhöven und Dr. Bringezu wird das Amtsgericht inFrankfurt am Main, um die Einvernahme des KurtMeister das Amtsgericht in Leipzig und um die Ein
vernahme des Peter Ihle das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ersucht.


Die Parteienvertreter erklären, auf Verständi
gung von der Einvernehmungstagsatzung nicht zu verzichten.


Sohin wird die Tagsatzung auf unbestimmte Zeit
erstreckt.


Beide Teile bitten um Prot.Abschr.


Ende 1/4 3 Uhr,
Bauer 2/2 Stunden,
Gebühr 12 S.–
3 S.– Ausf.Marke.


Unterschriften.


Für die Richtigkeit der Uebertragung:
[Unterschrift]