7 Cg 322/32/12
Übertragung des
Kurzschriftprotokolles vom
29.4.1933.
Der Richter führt das Ergebnis der bisheri
gen Verhandlung vor und
bringt die Entscheidungen ers
ter und zweiter Instanz
betreffend die prozesshindern
den Einreden zur Verlesung.
Der Beklagtenvertreter legt noch ein Schreiben vom 10.11.1932 des Dr.
Bringezu, des Kritikers
der Frankfurter Nachrichten an Dr.
Kronacher zum Be
weise dafür vor, (Beilage 4) dass
das klagegen
ständliche Stück „Die
Unüberwindlichen“ unaufführ
bar sei.
Weiters beantragt er die
Vernehmung des
Ludwig Wagner, Dramaturgen des Frankfurter Theaters
darüber, dass das Publikum
an der Aufführung der
„Unüberwindlichen“ Anstoss genommen
habe und
ferner des Herrn N. Hanke, Hausmeisters in FrankfurterSchauspielhaus
darüber, dass während der Aufführung
das Publikum das Theater
schimpfend und fluchtartig
verlassen hat und schliesslich die Einvernahme des
Reichsbahnpräsidenten Roser, dessen Adresse binnen
14 Tagen nachgetragen wird,
darüber, dass er sich
über
die Aufführung dieses Stückes an der
Frankfurter Bühne
aufgehalten hat.
Der Klagsvertreter gibt die Echtheit des
Schreibens Beilage 4 zu, beantragt aber seinerseits
die Vernehmung des Dr. Bringezu darüber, wie er dazu
kommt, diesen Brief (Beilage ./4) zu schreiben, wahrend
der Bekl.Vertr. die Vernehmung desselben über die Richtig
keit der in
diesem Schreiben gemachten Ausführungen als
Zeugen beantragt.
Der Richter bringt die vorgelegte Urkunde
(Beilage ./4) zur Verlesung und verkündet sohin den
B.:
1.) Das Eventualbegehren
wird zugelassen, da hiedurch eine
erhebliche Erschwerung oder
Verzögerung der Verhand
lung nicht herbeigeführt
wird;
2.) Auftrag an die kl. Partei, ein Exemplar des Stückes
„Die Unüberwindlichen“ binnen 14 Tagen dem Gerichte
vorzulegen;
3.) Zulassung des Beweises
durch Dr. Bringezu
über
seine Wahrnehmungen,
welche Aufnahme und Beurteilung
das Stück „Die Unüberwindlichen“ bei dessen Aufführung
im Frankfurter Schauspielhaus gefunden und was den
Anstoss zu seinem Schreiben vom 10./11.1932 (Beilage ./4)
gegeben hat und ob die darin
enthaltenen Angaben, dass
sich das Publikum durch dieses Stück abgestossen
fühlte und gegen dasselbe ablehnend verhalten hat, richtig
seien;
4.) auf Zulassung des
Beweises durch die Zeugen Dr.Kronacher und Paul Verhöven als Zeu
gen darüber, welche
Wahrnehmungen sie bezüglich der
Beurteilung dieses Stückes durch das Publikum
gemacht
haben und
weiters, welchen Kassenerfolg dieses Stück
hatte, und
ferner ob für den Fall, dass das Stück mit
Erfolg
aufgeführt worden wäre, weitere Aufführungen in
Aussicht genommen waren,
bezw. ob überhaupt von
vornherein nur eine
einmalige Aufführung mit dem Ensemble
des Leipziger Komödienhauses vereinbart war;
5.) auf Zulassung des
Beweises durch Kurt Meister und
Peter Ihle darüber,
dass die Beklagte mit dem Leipziger Komödienhaus
nur eine einmalige Aufführung „Der Un
überwindlichen“ im Frankfurter
Schauspielhaus vereinbart
hatten.
Um die Einvernahme der
Zeugen Dr. Kronacher,
Karl Verhöven und Dr.
Bringezu wird das Amtsgericht inFrankfurt am Main, um die Einvernahme des KurtMeister das Amtsgericht in Leipzig und um die Ein
vernahme des Peter Ihle das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ersucht.
Die Parteienvertreter
erklären, auf Verständi
gung von der
Einvernehmungstagsatzung nicht zu verzichten.
Sohin wird die Tagsatzung
auf unbestimmte Zeit
erstreckt.
Beide Teile bitten um
Prot.Abschr.
Ende 1/4 3 Uhr,
Bauer 2/2 Stunden,
Gebühr 12 S.–
3 S.– Ausf.Marke.
Unterschriften.
Für die Richtigkeit der
Uebertragung:
[Unterschrift]