Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


7 Cg 322/32
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In der Rechtssache der klagenden
Partei Verlag „Die Fackel“ Herausgeber Karl Kraus,
prot. Firma, Wien III. Hintere Zollamtsstr. 3, vertreten
durch Dr. Oskar Samek, RA. Wien I. Schottenring 14 wider
die beklagte Partei Stadt Frankfurt am Main als Konzes
sionärin der Frankfurter städt. Bühnen, zu Handen des
Magistrates Frankfurt am Main vertreten durch Dr. RichardPressburger, RA. Wien I. Kärntnerring 12 wegen RM. 2000.– s.A.
hat das gefertigte Gericht folgenden
Beweisbeschluss
gefasst:


Der Sachverhalt, der der Klage zu
grunde liegt, wird vom Kläger in folgender Weise der
gestellt:


Zwischen den Prozessparteien sei im Mai
1929 ein Aufführungsvertrag bzgl. des Werkes „DieUnüberwindlichen“ von Karl Kraus abgeschlossen worden,
und habe nach mehrmaligen Verlegungen des Termines die
Beklagte sich schliesslich verpflichtet, das erwähnte
Stück zwischen 1.X. und 31.XII.1931 aufzuführen. Tat
sächlich sei das Stück aber erst am 10.II.1932, und
zwar nicht durch das Ensemble des Frankfurter Schauspielhauses, sondern durch ein Ensemble des LeipzigerKomödienhauses in Frankfurt aufgeführt worden. Es habe
nur eine einzige Aufführung stattgefunden und sei das
Gastspiel des Leipziger Komödienhauses in Frankfurt
von vornherein als ein einmaliges vereinbart und damit
jede Auswertung des Erfolges vereitelt worden.


Die beklagte Partei wendet dagegen ein, dass das
Stück in der heutigen Zeit völlig unaufführbar sei
und bei der Aufführung am 10.II.1932 – also in der
guten Theaterzeit – die Gesamteinnahmen nur 141.65 RM
betragen hätten, während sich die Ausgaben auf 1750 RM
beliefen.


Dass es nur zu einer einmaligen Aufführung
gekommen sei, habe daher nicht in einer Abmachung
mit dem Leipziger Komödienhaus, wonach angeblich von
vornherein nur ein einmaliges Gastspiel ins Auge ge
fasst worden sei, seinen Grund, sondern in dem Miss
erfolg des Stückes.


Tatsächlich wären „die Unüberwindlichen
in weitesten Kreisen auf schärfste Ablehnung gestos
sen. So habe zum Beispiel der Kritiker der „Frankfurter
Nachrichten“, Dr. Bringezu am 10.11.1932 an den Direk
tor des Frankfurter Schauspielhauses Dr. Kronacher
einen Brief gerichtet, in dem er davon spricht, dass
die seinerzeitige Aufführung fast zu einem Theater
skandal geführt hätte und dass er wiederholt Gelegen
heit gehabt habe, mit Frauen und Männern mit Protestan
ten, Juden, Katholiken und auch kirchlich Indifferenten
über das Stück zu sprechen; die Tatsache, dass hier das
religiöse Empfinden weitere Kreise auf das Empfind
lichste verletzt worden sei, wurde von niemanden be
stritten.


Das Publikum habe während er Aufführung
das Theater schimpfend und fluchtartig verlassen.


Der Kläger bringt dagegen noch vor, dass
die Einnnahmen bei der Aufführung nicht 141.65 RM,
sondern – nach der Tantiemenverrechnung der beklagtenPartei – 951.97 S betragen hätten.


Zugelassen wurde der Beweis


1.) durch Dr. Bringezu über seine Wahrnehmungen, wel
che Aufnahme und Beurteilung das Stück „Die Unüberwindlichen“ bei deren Aufführung ein Frankfurter Schauspielhaus gefunden und was den Anstoss zu seinem Schreibenvom 10.11.1932 gegeben hat und ob die darin enthaltenen
Angaben, dass sich das Publikum durch dieses Stück abge
stossen fühlte, und gegen dasselbe ablehnend verhalten
hat, richtig seien;


2.) durch Dr. Kronacher und Paul Verhöven darüber,
welche Wahrnehmungen sie bezüglich der Beurteilung dieses
Stückes durch das Publikum gemacht haben und weiters,
welchen Kassenerfolg dieses Stück hatte, und ferner,
ob für den Fall, dass das Stück mit Erfolg aufgeführt
worden wäre, weitere Aufführungen in Aussicht genommen
waren, bezw, ob überhaupt von vornherein um eine ein
malige Aufführung mit dem Ensemble des Leipziger Komödien
hauses vereinbart war;


3.) durch Kurt Meister und Peter Ihle darüber,
dass die Beklagte mit dem Leipziger Komödienhaus nur eine
einmalige Aufführung der „Unüberwindlichen“ im Frank
furter Schauspielhaus vereinbart hatte.


Um die Einvernahme der Zeugen: Direktor Dr. Kronacher, Frankfurt am Main, Frankfurter Schauspielhaus,
Paul Verhöven, Regisseur, Frankfurt am Main Grüner Burgweg 39, und Dr. Bringezu, Frankfurt am Main, per Adr.„Frankfurter Nachrichten“ wird unter Anschluss einer
Abschrift vom 10.11.1932 das
Amtsgericht Frankfurt am Main,
um die Einvernahme der Zeugen Kurt Meister, Schauspieler,
Leipzig, Commeniusstrasse 19/I das
Amtsgericht Leipzig
und um die Einvernahme des Zeugen Peter Ihle, Schau
spieler, Berlin-Charlottenburg, Savignyplatz 9/10
das
Amtsgericht Berlin-Mitte ersucht.


Die Parteienvertreter wollen von den Ein
vernehmungssatzungen verständigt werden.


Landesgericht für ZRS. Wien
Abt. 7
Wien, am 29. April 1933.
Schweitzer


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