Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


7 Cg 322/32
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Beschluss


Das Landesgericht Wien in ZRS. hat
in der Rechtssache der klagenden Partei Verlag „DieFackel“ Herausgeber Karl Kraus, prot. Firma, Wien III –Hintere Zollamtsstrasse 3, vertreten durch Dr. OskarSamek, RA. Wien I., Schottenring 14 wider die beklagte
Partei Die Stadt Frankfurt a/Main als Konzessionärin der
Frankfurter städt. Bühnen, zu Handen des Magistrates
Frankfurt a/Main, vertreten durch Dr. Richard Pressburger, RA. Wien I. Kärntnerring 12 wegen RM 2.000.– s.A.
nachstehenden
Beschluss
gefasst:


Das Eventualbegehren, die beklagtePartei sei schuldig, das Stück „Die Unüberwindlichen
in der nach der Rechtskraft des Urteiles nächsten Spiel
zeit in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember,
jedoch nicht in der Zeit zwischen 8. und 21. Dezem
ber aufzuführen, wird zugelassen.


Begründung:


Das obbezeichnete Eventualbe
gehren war zuzulassen, da hiedurch eine erhebliche
Erschwerung oder Verzögerung der Verhandlung nicht her
beigeführt wird.


Landesgericht für ZRS. Wien
Abt. 7
Wien, am 29. April 1933.
Schweitzer


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