Abschrift.
7 Cg 322/32
26
Verhandelt in Basel den 23. Okt.1933.
Vor dem unterzeichneten Präsidenten der dritten Abteilung
des Zivilgerichtes des Kantons Basel-Stadt in Basel ist er
schienen, um in Sachen Verlag der „Fackel“ Klägerin
gegen Städt. Frankfurt am Main als Konzessionärin der Frankf.städt. Bühnen auf Ersuchen des Landesgerichtes für ZRS. Wien
als Zeuge abgehört zu
werden:
I. Dr. Kronacher-Alwin geb. 1880
verh. mit Franziska unleserlich.
Er wird zur Wahrheit
ermahnt, legt ein Handgelübde an
Eidesstatt ab ( § 123 der Zivilprozessordnung des KantonsBasel-Stadt ) und
gibt auf Befragen an:
Ich habe die Wahrnehmung
gemacht, dass das Publikum das
Stück vollkommen abgelehnt
hat. Zum Teil hat das Publikum
schon vor Schluss der Vorstellung das Theater verlassen.
Die Kasseneinnahme war sehr
gering, die genaue Höhe kann ich
nicht mehr angeben, sie
lässt sich aber ja in Frankfurt an Hand
der Kassabücher der städt. Bühnen genau feststellen. Es ist
richtig, dass zunächst mit
dem Leipziger Komödienhaus ein
einmaliges Gastspiel
abgeschlossen worden ist. Diese Vorsicht
musste ich als Bühnenleiter
walten lassen, weil ein Erfolg
des Werkes von vorneherein leicht
zweifelhaft war. Wäre aber
ein Erfolg eingetreten, so wären selbstverständlich weitere
Aufführungen durch das Leipziger Komödienhaus vereinbart
worden.
Dr. Alwin Kronacher m.p.
Zivilgericht Basel-Stadt
der Präsident: unl. Unterschrift.