Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier AktenDie Fackel


Zu 7 Cg 322/32


Rechtssache: Verlag „die Fackel“ ca. Stadt Frankfurt a.M.


Uebertragung des Kurzschriftprotokolles
vom 28.12.1933.


Der Richter führt das Ergebnis der bis
herigen Verhandlung vor und bringt die Aussagen
der im Rechtshilfewege vernommenen Zeugen, und
zwar des Dr. Alwin Kronacher, Bl.Z. 62, des
Dr. Otto Bringezu, Bl.Z. 66, des Paul Verhoeven,
Bl.Z. 63, und des Kurt Meister, Bl.Z.59, zur
Verlesung.


Zeuge Peter Ihle ist nicht erschienen.


Auf dessen Einvernahme wird einverständlich
verzichtet.


Kläg. Vertreter bringt noch vor:


Das Stück „Die Unüberwindlichen“ sei so
wohl in Berlin, als auch in Dresden mit ungeheurem
Erfolg aufgeführt werden und werde zum Beweis
dafür auf die Rezension hingewiesen, die im
Berliner Börsenkurier erschienen sei und in der
„Fackel“ No. 827 bis 833 des Jahres 1930 wiederge
geben worden sei.


Ebenso sei eine ausserordentlich günstige
Rezension bezüglich der Aufführung der „Unüberwindlichen“ im Dresdner Theater im Jahre 1929
erschienen und sei diese in der Nummer 811 bis 819Seite 143 ff der „Fackel“ wiedergegeben.


Diese beiden Hefte der „Fackel“ werden
als Beil. X/ und Y/ in Vorlage gebracht.


Weiters wird noch auf die Briefe, Beil. E/1,
A/1, B/1 und Y/ verwiesen, aus denen hervorgeht,
dass der Kläger auf eine vorherige zweimonatige
Verständigung von der Aufführung Wert gelegt
habe, weil er eben mit der Aufführung Vorlesun
gen verbinden wollte. In Frankfurt a.M. habe
der Kläger nur mit Rücksicht auf die in dem Briefe,
Beil. E/1, dargelegten Verhältnisse auf die Vor
lesung im Schauspielhause selbst verzichtet,
es wäre aber dem Kläger möglich gewesen und ja
auch von ihm von vorneherein geplant gewesen,
seine Vorlesungen im Stadtsaal oder FrankfurterHof oder in anderen grossen Sälen abzuhalten.
Der Stadtsaal selbst habe einen Fassungsraum von
1.400.– bis 1.600 Sitzen, während der FrankfurterHof über einen Saal mit etwa 800 Sitzplätzen ver
füge. Wenn der Kläger nur zwei Vorlesungen gehal
ten hätte (geplant waren 4 – 5), so hätte er auf
eine Einnahme von mindestens 2.000 RM rechnen
dürfen.


Bekl.Vertr. bestreitet, dass mit einer
Vorlesung eine Einnahme von etwa 1.000 RM. ver
bunden gewesen wäre. Diese klägerische Behauptung
widerlege sich schon durch die Tatsache, dass
die Aufführung des Stückes im Frankfurter Schauspielhause bloss eine Einnahme von 900 RM. ergeben
habe, wobei aber dieser Einnahme Ausgaben von
RM. 1750.– gegenüber standen.


Beweis: Dr. Kronacher und Auftrag an die
kläg. Partei zur Vorlage der Abrechnung, die ihr
die Beklagte geliefert hat.


Dass die Aufführung des Stückes „DieUnüberwindlichen“ einen vollen Misserfolg be
deutet habe, aber nicht etwa wegen Unzulänglich
keit der Darsteller, sondern weil das Stück nicht
mehr dem Zeitgeiste entsprach, diesbezüglich
werde vorgelegt der Bericht der „Volksstimme“
(Beil. 5/), der „Neuesten Zeitung“ (Beil. 6/), des
Höchster Kreisblattes“ (Beil. 7/), der „Volkszeitung
(Beil. 8/), des „Frankfurter Volksblattes
(Beil. 9/), des „Generalanzeigers Frankfurt a.M.
(Beil. 10/) und der „Frankfurter Zeitung“ (Beil. 11/).


Kl. Vertr. anerkennt die Echtheit der
vorgelegten Beilagen 5 – 11/.


Bekl.Vertr. bringt vor, dass der
Kläger selbst noch in seinem Briefe vom 29.11.1932,
Beil. 12/, der Vorlesungen gar keine Erwähnung
getan habe, so dass er jedenfalls aus der Nicht
abhaltung solcher Vorlesungen keinen Schaden
erlitten haben könne, da er dies sonst jedenfalls
in einem Schreiben, das ein Jahr nach der Verein
barung abgesendet worden ist, geltend gemacht
hätte.


Er beantragt schliesslich noch
Dr. Kronacher als Sachverständigen Zeugen darüber,
dass der Misserfolg des Stückes auch nicht
hätte hintangehalten werden können, wenn der
Kläger zwei Monate vorher von der Aufführung
des Stückes verständigt worden wäre und auch das
Frankfurter Ensemble gespielt hätte.


Kl.Vertr. weist demgegenüber darauf hin,
dass der Brief vom 29.1.1932, Beilage 12/, etwa
14 Tage vor der Aufführung des Stückes im Frankfurt Stadttheater und nicht etwa ein Jahr nach
der Aufführung geschrieben worden sei und es
sei daher begreiflich, dass sich dieses Schreiben
nur mit der Aufführung, nicht aber mit den Vor
lesungen befasse, zumal es ein Protestschreiben
wegen der Aufführung sei.


Weiters werde darauf hingewiesen, dass
Dr. Kronacher es gewesen sei, der an den Kläger
wegen der Vorlesungen herangetreten sei und nicht
umgekehrt. Dies gehe auch aus der vorgelegten
Korrespondenz hervor.


Der Richter bringt die vorgelegten Ur
kunden zur Verlesung und verkündet sohin den
B.
auf Zurückweisung aller weiteren Beweisanträge.


Die Parteienvertreter legen Kostennoten
ein.


Schluss der Verhandlung.


Urteil schriftlich.


Ende 14 Uhr 15
Dauer 3/2 Stunden
Prot. Stempel S 18.–
Beide Teile ersuchen um Prot.Abschrift. Unterschriften.


Für die Richtigkeit d. Uebertragung:


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