Zu 7 Cg 322/32
Rechtssache: Verlag „die Fackel“ ca. Stadt Frankfurt a.M.
Uebertragung des
Kurzschriftprotokolles
vom 28.12.1933.
Der Richter führt das Ergebnis der bis
herigen Verhandlung vor und
bringt die Aussagen
der im
Rechtshilfewege vernommenen Zeugen, und
zwar des Dr. Alwin Kronacher, Bl.Z. 62, des
Dr. Otto Bringezu, Bl.Z. 66, des Paul Verhoeven,
Bl.Z. 63, und des Kurt Meister, Bl.Z.59,
zur
Verlesung.
Zeuge Peter Ihle ist nicht erschienen.
Auf dessen Einvernahme wird
einverständlich
verzichtet.
Kläg. Vertreter bringt noch vor:
Das Stück „Die Unüberwindlichen“ sei so
wohl in Berlin, als auch in Dresden mit
ungeheurem
Erfolg aufgeführt
werden und werde zum Beweis
dafür
auf die Rezension hingewiesen, die im
Berliner Börsenkurier erschienen sei und in der
„Fackel“ No. 827 bis 833
des Jahres 1930 wiederge
geben worden sei.
Ebenso sei eine ausserordentlich
günstige
Rezension bezüglich
der Aufführung der „Unüberwindlichen“ im Dresdner Theater im Jahre 1929
erschienen und sei diese in der
Nummer 811
bis 819Seite 143 ff der
„Fackel“ wiedergegeben.
Diese beiden Hefte der „Fackel“ werden
als Beil. X/ und Y/ in Vorlage
gebracht.
Weiters wird noch auf die
Briefe, Beil. E/1,
A/1, B/1
und Y/ verwiesen, aus denen hervorgeht,
dass der Kläger auf eine vorherige zweimonatige
Verständigung von der
Aufführung Wert gelegt
habe,
weil er eben mit der Aufführung Vorlesun
gen verbinden wollte. In Frankfurt a.M. habe
der Kläger nur mit Rücksicht auf die in dem Briefe,
Beil. E/1, dargelegten
Verhältnisse auf die Vor
lesung im Schauspielhause selbst verzichtet,
es wäre aber dem Kläger möglich gewesen und ja
auch von ihm von vorneherein
geplant gewesen,
seine
Vorlesungen im Stadtsaal oder FrankfurterHof oder in anderen
grossen Sälen abzuhalten.
Der
Stadtsaal selbst habe einen
Fassungsraum von
1.400.– bis
1.600 Sitzen, während der FrankfurterHof über einen Saal
mit etwa 800 Sitzplätzen ver
füge. Wenn der Kläger nur zwei Vorlesungen gehal
ten hätte (geplant waren 4 –
5), so hätte er auf
eine
Einnahme von mindestens 2.000 RM rechnen
dürfen.
Bekl.Vertr. bestreitet, dass mit einer
Vorlesung eine Einnahme von
etwa 1.000 RM. ver
bunden gewesen wäre. Diese klägerische Behauptung
widerlege sich schon durch
die Tatsache, dass
die
Aufführung des Stückes im Frankfurter Schauspielhause bloss
eine Einnahme von 900 RM. ergeben
habe, wobei aber dieser
Einnahme Ausgaben von
RM.
1750.– gegenüber standen.
Beweis: Dr. Kronacher und Auftrag an die
kläg. Partei zur Vorlage der Abrechnung, die ihr
die Beklagte geliefert hat.
Dass die Aufführung des Stückes
„DieUnüberwindlichen“ einen
vollen Misserfolg be
deutet habe, aber nicht etwa wegen Unzulänglich
keit der Darsteller, sondern weil
das Stück nicht
mehr dem Zeitgeiste entsprach,
diesbezüglich
werde vorgelegt
der Bericht der „Volksstimme“
(Beil. 5/), der „Neuesten Zeitung“ (Beil. 6/), des
„Höchster Kreisblattes“ (Beil. 7/), der „Volkszeitung“
(Beil. 8/), des „Frankfurter Volksblattes“
(Beil. 9/), des „Generalanzeigers Frankfurt a.M.“
(Beil. 10/) und der „Frankfurter Zeitung“ (Beil. 11/).
Kl. Vertr. anerkennt die Echtheit der
vorgelegten Beilagen 5 –
11/.
Bekl.Vertr. bringt vor, dass der
Kläger selbst noch in seinem Briefe vom
29.11.1932,
Beil.
12/, der Vorlesungen gar keine Erwähnung
getan habe, so dass er
jedenfalls aus der Nicht
abhaltung solcher
Vorlesungen keinen Schaden
erlitten haben könne, da er dies sonst jedenfalls
in einem Schreiben, das ein
Jahr nach der Verein
barung abgesendet worden
ist, geltend gemacht
hätte.
Er beantragt schliesslich
noch
Dr. Kronacher als Sachverständigen Zeugen darüber,
dass der Misserfolg
des Stückes auch nicht
hätte hintangehalten werden
können, wenn der
Kläger zwei Monate vorher von der Aufführung
des Stückes verständigt worden wäre und auch das
Frankfurter Ensemble
gespielt hätte.
Kl.Vertr. weist demgegenüber darauf hin,
dass der Brief
vom 29.1.1932, Beilage 12/, etwa
14 Tage vor der Aufführung des
Stückes im Frankfurt Stadttheater und
nicht etwa ein Jahr nach
der
Aufführung geschrieben worden sei und es
sei daher begreiflich, dass sich
dieses Schreiben
nur mit der
Aufführung, nicht aber mit den Vor
lesungen befasse, zumal es ein
Protestschreiben
wegen der
Aufführung sei.
Weiters werde darauf
hingewiesen, dass
Dr. Kronacher es gewesen sei, der an den Kläger
wegen der Vorlesungen
herangetreten sei und nicht
umgekehrt. Dies gehe auch aus der vorgelegten
Korrespondenz hervor.
Der Richter bringt die vorgelegten Ur
kunden zur Verlesung und
verkündet sohin den
B.
auf Zurückweisung aller
weiteren Beweisanträge.
Die Parteienvertreter legen
Kostennoten
ein.
Schluss der Verhandlung.
Urteil schriftlich.
Ende 14 Uhr 15
Dauer 3/2 Stunden
Prot. Stempel S 18.–
Beide Teile ersuchen um
Prot.Abschrift. Unterschriften.
Für die Richtigkeit d.
Uebertragung: