Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus verlange ich die Auf
nahme der Berichtigung der in
Ihrer Nummer vom 7. Mai 1929 in Ihrer
Notiz
„Theaterskandal in
Dresden.
Bei der Premiere vonKarl Kraus’ ‚Die
Unüberwindlichen‘“ mitgeteilten meinen Mandanten betref
fenden Tatsachen gemäss § 23 Pr.G.
Sie schreiben: „Zwei Akte waren
anstandslos gespielt worden,
als dem Publikum mitgeteilt wurde, dass Camillo Castiglioni
gegen die Verwendung einer
Figur, durch die er verkörpert worden sollte,
Einspruch
erhoben habe und dass diesem Einspruch
stattgegeben worden
sei. Ein Schauspieler trat dann vor die
Rampe und erzählte den Inhalt
des dritten Aktes.“ Die Behauptung, dass dem
Publikum mitgeteilt wurde, einem
Einspruch des Herrn Castiglioni sei statt
gegeben worden, ist
unwahr. Wahr ist, dass einem solchen Einspruch nicht
stattgegeben wurde und eine
solche Mitteilung dem Publikum nicht gemacht
wurde. Wahr ist, dass dem
Publikum mitgeteilt wurde, dass eine lebende Per
son, die sich in einer Figur zu
erkennen glaubte, die Veranstalter der Auf
führung mit der Einbringung einer
einstweiligen Verfügung habe bedrohen las
sen, wenn nicht jede Beziehung
auf sie eliminiert wurde. Wahr ist, dass der
dritte Akt schon auf die Drohung
mit der
[¿¿¿]
Einbringung der einstweiligen
Ver
fügung
hin ausgelassen wurde.
Sie schreiben: „Während, die
Sozialdemokraten applaudierten, begannen
die Bürgerlichen ein Pfeifkonzert und warfen Stink
bomben.“ Diese
Behauptung ist unwahr. Wahr ist, dass während der
Schauspieler vor die Rampe trat,
um dem Publikum die Weglassung des dritten
Aktes mitzuteilen, ein Zuschauer
den Namen „Castiglioni“ rief, worauf eine
oder zwei Personen pfiffen und
ein Mann eine übelriechende Flüssigkeit ver
schüttete.
Sie schreiben: „Unter
allgemeinem Lärm konnte die Vorstellung
schliesslich doch zu
Ende geführt werden.“ Diese Behauptung ist unwahr.
Wahr ist, dass bei der
fortgesetzten Vorstellung an keiner einzigen Stelle
Lärm entstand und die
Vorstellung in keiner Weise gestört wurde.
Rekommandiert mit Rückschein.