Der Tag, 7.5.1929Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier AktenTheaterskandal in Dresden


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus verlange ich die Auf
nahme der Berichtigung der in Ihrer Nummer vom 7. Mai 1929 in Ihrer Notiz
Theaterskandal in Dresden. Bei der Premiere vonKarl Kraus’ ‚Die Unüberwindlichen‘“ mitgeteilten meinen Mandanten betref
fenden Tatsachen gemäss § 23 Pr.G.


Sie schreiben: „Zwei Akte waren anstandslos gespielt worden,
als dem Publikum mitgeteilt wurde, dass Camillo Castiglioni
gegen die Verwendung einer Figur, durch die er verkörpert worden sollte,
Einspruch erhoben habe und dass diesem Einspruch
stattgegeben worden sei. Ein Schauspieler trat dann vor die
Rampe und erzählte den Inhalt des dritten Aktes.“ Die Behauptung, dass dem
Publikum mitgeteilt wurde, einem Einspruch des Herrn Castiglioni sei statt
gegeben worden, ist unwahr. Wahr ist, dass einem solchen Einspruch nicht
stattgegeben wurde und eine solche Mitteilung dem Publikum nicht gemacht
wurde. Wahr ist, dass dem Publikum mitgeteilt wurde, dass eine lebende Per
son, die sich in einer Figur zu erkennen glaubte, die Veranstalter der Auf
führung mit der Einbringung einer einstweiligen Verfügung habe bedrohen las
sen, wenn nicht jede Beziehung auf sie eliminiert wurde. Wahr ist, dass der
dritte Akt schon auf die Drohung mit der [¿¿¿] Einbringung der einstweiligen Ver
fügung hin ausgelassen wurde.


Sie schreiben: „Während, die Sozialdemokraten applaudierten, begannen
die Bürgerlichen ein Pfeifkonzert und warfen Stink
bomben.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist, dass während der
Schauspieler vor die Rampe trat, um dem Publikum die Weglassung des dritten
Aktes mitzuteilen, ein Zuschauer den Namen „Castiglioni“ rief, worauf eine
oder zwei Personen pfiffen und ein Mann eine übelriechende Flüssigkeit ver
schüttete.


Sie schreiben: „Unter allgemeinem Lärm konnte die Vorstellung
schliesslich doch zu Ende geführt werden.“ Diese Behauptung ist unwahr.
Wahr ist, dass bei der fortgesetzten Vorstellung an keiner einzigen Stelle
Lärm entstand und die Vorstellung in keiner Weise gestört wurde.


Rekommandiert mit Rückschein.


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