Sehr geehrter Herr Kraus!


Ich berichte Ihnen ausführlicher über die
heutige Verhandlung. Der Freispruch erfolgte mit der Begründung,
dass nicht ausdrücklich mitgeteilt worden sei, dass lediglich eine
Veranstaltung im Kleinen Saal stattfand.


Dr. Sternberg, der nicht rechtsfreundlich
vertreten war, hatte die Unverfrorenheit nach Ausgang des Prozesses
die Verhängung einer Mutwillensstrafe zu beantragen. Der Antrag
wurde abgewiesen.


Gegen das Urteil habe ich berufen.


Mit ergebenen Grüssen
Dr. Samek