Sehr geehrter Herr Kraus!
Ich berichte Ihnen
ausführlicher über die
heutige Verhandlung. Der Freispruch erfolgte mit der Begründung,
dass nicht ausdrücklich
mitgeteilt worden sei, dass lediglich eine
Veranstaltung im Kleinen
Saal stattfand.
Dr. Sternberg,
der nicht rechtsfreundlich
vertreten war, hatte die Unverfrorenheit nach Ausgang des Prozesses
die Verhängung einer
Mutwillensstrafe zu beantragen. Der Antrag
wurde abgewiesen.
Gegen das Urteil habe ich berufen.
Mit ergebenen Grüssen
Dr. Samek