In der Anlage übersende Ich
Ihnen Durch
schlag
meines Briefs an die Hamburger
Nachrichten vom 6. ds.Mts.
Darauf ist gestern die in
der Anlage beigefügte Berichtigung er
schienen. Das Verlangen, die
Mitteilung mit dem Ausdruck des
Bedauerns zurückzunehmen,
ist von der Zeitung ignoriert worden.
Was nun? Wenn wir eine
Strafklage einleiten
wollen,
so bedarf ich dazu des anliegenden, von Herrn Karl Kraus
persönlich zu
unterzeichnenden Strafantrags. Die Strafklage würde
einen Gebührenvorschuss an
das Gericht in Höhe von RM 15.– er
fordern. Bei einer Zivilklage würden mindestens RM 2.000.– als
Streitwert anzunehmen sein.
Hier würde ein Kostenvorschuss an
das Gericht von RM 50.–
erforderlich; die Kosten des Gegenanwalts
würden im Falle unseres
Unterliegens RM 150.– in erster Instanz
ausmachen. Ich sehe zwar die
Aussichten sowohl einer Strafklage
wie einer Zivilklage als
durchaus günstig an; man kann aber in
Presssachen nicht mit 100%
garantieren, zumal, falls die Richter
älteste Abonnenten sind.
Ich bitte um Ihre
Mitteilung, was unternommen wer
den soll. Persönlich bin ich
überzeugt, dass die falsche Mitteilung
nicht böswillig, sondern
leichtsinnig erfolgt ist, denn ich nehme
nicht an, dass bei der
Schriftleitung der Hamburger Nachrichten
Herr Karl Kraus
oder die Fackel oder der Fall
„Glockentänzerin“
näher
bekannt ist.
Hochachtungsvoll