Die Fackel


In der Anlage übersende Ich Ihnen Durch
schlag meines Briefs an die Hamburger Nachrichten vom 6. ds.Mts.
Darauf ist gestern die in der Anlage beigefügte Berichtigung er
schienen. Das Verlangen, die Mitteilung mit dem Ausdruck des
Bedauerns zurückzunehmen, ist von der Zeitung ignoriert worden.


Was nun? Wenn wir eine Strafklage einleiten
wollen, so bedarf ich dazu des anliegenden, von Herrn Karl Kraus
persönlich zu unterzeichnenden Strafantrags. Die Strafklage würde
einen Gebührenvorschuss an das Gericht in Höhe von RM 15.– er
fordern. Bei einer Zivilklage würden mindestens RM 2.000.– als
Streitwert anzunehmen sein. Hier würde ein Kostenvorschuss an
das Gericht von RM 50.– erforderlich; die Kosten des Gegenanwalts
würden im Falle unseres Unterliegens RM 150.– in erster Instanz
ausmachen. Ich sehe zwar die Aussichten sowohl einer Strafklage
wie einer Zivilklage als durchaus günstig an; man kann aber in
Presssachen nicht mit 100% garantieren, zumal, falls die Richter
älteste Abonnenten sind.


Ich bitte um Ihre Mitteilung, was unternommen wer
den soll. Persönlich bin ich überzeugt, dass die falsche Mitteilung
nicht böswillig, sondern leichtsinnig erfolgt ist, denn ich nehme
nicht an, dass bei der Schriftleitung der Hamburger Nachrichten
Herr Karl Kraus oder die Fackel oder der Fall „Glockentänzerin“
näher bekannt ist.


Hochachtungsvoll


Dr. Lion