Abschrift!
Sehr geehrter Herr Doktor!
Der mit Ihrem Schreiben vom 28. August übermittelte
Vergleichsvorschlag des Herrn Kraus kann so leider nicht angenommen
werden. Im einzelnen erlaube
ich mir dazu folgendes zu bemerken:
Die Zahlung einer Busse ist vom
Gesetz an die Voraus
setzung geknüpft, dass die Beleidigung nachteilige Folgen für die Ver
mögensverhältnisse, den Erwerb
oder das Fortkommen des Beleidigten mit
sich gebracht hat. Ich kann nicht
annehmen, dass dies für Herrn Kraus
der Fall gewesen sein sollte.
Deshalb kann auch im Vergleichswege von
der Zahlung einer Busse keine
Rede sein.
Auch die von Herrn Kraus vorgeschlagene Erklärung kann
in dieser Form von den Hamburger
Nachrichten nicht gebracht werden, da
sie tatsächliche
Behauptungen enthält, die von uns nicht nachgeprüft
werden können. Im übrigen
geht der übermittelte Wortlaut über den An
trag der Zivilklageschrift weit hinaus.
Da aber, was nunmehr auch
die Ansicht des Herrn Kraus
zu sein scheint, auch von
einer Zurücknahme einer von einem an
deren aufgestellten
Behauptung durch mich oder durch Herrn Dr.Hartmeyer keine
Rede sein kann, erlaube ich mir die Abschrift eines
Briefes des
Herrn Dr. Albrecht an Herrn Kraus vom 26.Juli ds.Js. bei
zufügen und mit Bezugnahme
darauf vorzuschlagen, dass die Hamburger
Nachrichten eine Erklärung des Herrn Dr.
Albrecht bringen, die dieser im
Einvernehmen mit Herrn Kraus selbst abzugeben hätte. Ich wäre
bereit,
das Bedauern der
Schriftleitung über den Bericht des Dr. Albrecht
gleich
zeitig
zum Ausdruck zu bringen.
Da ich den Bericht guten Glaubens im Vertrauen auf die
uns durch langjährige
Mitarbeit in unserem eigenen Redaktionsstab ge
nügend gewährleistet
erschienene Sachkenntnis des Herrn Dr.
Albrecht
in Druck
gegeben habe, sehe ich mich leider nicht in der Lage, weitere
Zugeständnisse zu machen.
Da der Klagantrag in der Zivilsache durch nichts ge
rechtfertigt ist, insbesondere
irgendein Beweis für einen etwa entstan
denen Schaden überhaupt nicht
angetreten ist, ist der Verlag der HamburgerNachrichten auch nicht
gesonnen, im Vergleichswege entgegen allem Brauch
sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.
Wie Herr Dr. Albrecht uns zu dem erwähnten Briefe
noch
mitteilt, ist er bisher
trotz Erinnerung ohne Antwort von Herrn Kraus
geblieben. Herr Kraus scheint demnach auf jeden Fall zwei Prozesse gegen
uns führen zu wollen. Wir
fürchten deren Ausgang nicht. Lediglich um
ein langjähriges
Gerichtsverfahren zu vermeiden und die dafür benötigte
Zeit nutzbringend verwenden zu
können, ist der Verlag der HamburgerNachrichten unter voller
Wahrung seines Rechtsstandpunktes bereit, HerrnKraus zu den bereits
entstandenen Spesen einen Betrag von RM 100.– bei
zusteuern, falls er mit dem oben
mitgeteilten Erklärungsvorschlag ein
verstanden ist und sich
verpflichtet, beide Klagen zurückzunehmen.
Ich bitte Sie, sehr geehrter
Herr Doktor, meinen Stand
punkt Herrn Kraus übermitteln zu wollen, und sehe einer baldigen
Rück
äusserung
entgegen.
Hochachtungsvoll
gez. Otto Schabbel.