Sehr geehrter Herr Kollege!
In der Strafsache wegen
Beleidigung ist der
Schriftleiter Schabbel freigesprochen worden.
Die Urteils
gründe
habe ich bisher nicht einsehen können. Ein zutreffen
der Rechtsgrund für die
Freisprechung ist in der Verhandlung
nicht zutagegetreten. Ich
werde daher Berufung einlegen und
mich nach Empfang der
Urteilsgründe wegen des weiteren mit
Ihnen in Verbindung setzen.
Hochachtungsvoll
Dr. Lion
ACDH-CH OEAW
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