Sehr geehrter Herr Kollege!


In der Strafsache wegen Beleidigung ist der
Schriftleiter Schabbel freigesprochen worden. Die Urteils
gründe habe ich bisher nicht einsehen können. Ein zutreffen
der Rechtsgrund für die Freisprechung ist in der Verhandlung
nicht zutagegetreten. Ich werde daher Berufung einlegen und
mich nach Empfang der Urteilsgründe wegen des weiteren mit
Ihnen in Verbindung setzen.


Hochachtungsvoll
Dr. Lion


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