Die Fackel


Sehr geehrter Herr Kollege!


Gemäss meinem in Abschrift beigelegten Briefan den Gegenanwalt vom 5. ds.Mts. ist jetzt der Vergleich in
der zwischen Ihnen und mir vorgesehenen Weise zustandege
kommen. Die Gegenseite hat mir die RM 144.– überwiesen. Ich
entnehme hiervon RM 100.– als Honorar. Die Gerichtskosten des
Zivilverfahrens sind bereits voll eingezahlt. Von den Gerichts
kosten des Strafverfahrens im Gesamtbetrag von RM 38.– sind
RM 15.– einbezahlt; den Restbetrag von RM 23.– nehme ich
in Verwahrung und überweise die somit verbleibenden RM 21.–
auf Ihr Postscheckkonto.


Durch den Vergleich kommt leider meine Be
rufungsbegründung gegen das Strafurteil nicht mehr zur Verwen
dung, in der ich mit einer an den Schriften von Karl Kraus
geübten Schärfe das Urteil der ersten Instanz lächerlich ge
macht hatte. Andererseits hatte ich das Vergnügen, dass der
Gegenanwalt mir kürzlich mitteilte, er habe sich einmal die
Fackel“ verschafft und Herr Kraus hätte einen neuen Verehrer
gewonnen.


Ich begrüsse Sie
mit ausgezeichneter Hochachtung
Dr. Lion


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