Sehr geehrter Herr Kollege!
Gemäss meinem in Abschrift
beigelegten Briefan den
Gegenanwalt vom 5. ds.Mts. ist jetzt der Vergleich in
der zwischen Ihnen und mir
vorgesehenen Weise zustandege
kommen. Die Gegenseite hat
mir die RM 144.– überwiesen. Ich
entnehme hiervon RM 100.–
als Honorar. Die Gerichtskosten des
Zivilverfahrens sind bereits
voll eingezahlt. Von den Gerichts
kosten des Strafverfahrens
im Gesamtbetrag von RM 38.– sind
RM 15.– einbezahlt; den
Restbetrag von RM 23.– nehme ich
in Verwahrung und überweise
die somit verbleibenden RM 21.–
auf Ihr Postscheckkonto.
Durch den Vergleich kommt
leider meine Be
rufungsbegründung gegen das Strafurteil nicht mehr zur Verwen
dung, in der ich mit einer
an den Schriften von Karl Kraus
geübten Schärfe das Urteil
der ersten Instanz lächerlich ge
macht hatte. Andererseits
hatte ich das Vergnügen, dass der
Gegenanwalt mir kürzlich mitteilte, er habe sich einmal die
„Fackel“ verschafft und Herr Kraus hätte einen neuen Verehrer
gewonnen.
Ich begrüsse Sie
mit ausgezeichneter
Hochachtung
Dr. Lion