Ich beziehe mich auf meinen vorläufigen Be
scheid vom 3. ds.Mts. und erhalte heute die Nachricht, dass
mein Mandant mit dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag in der
abgeänderten Fassung Ihres Briefs vom 22. Januar einverstanden
ist. Für diesen Entschluss ist bestimmend die Erwägung, dass
Herr Dr. Albrecht sein Bedauern über seine unzutreffende Be
richterstattung Herrn Kraus gegenüber schriftlich zum Ausdruck
gebracht, dass die Zeitung eine Berichtigung abgedruckt hat
und dass in beiden Prozessverfahren die Unrichtigkeit der be
anstandeten Behauptung von Ihren Mandanten zugegeben worden
ist, endlich auch der Hinweis des Gerichts, dass eine redak
tionelle Notiz nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens
sehr spät kommen würde.


Der Vergleich geht also dahin:


Der Kläger nimmt die Zivilklage gegen Herrn Schabbel
und Herrn Dr. Hartmeyer und den Strafantrag gegen HerrnSchabbel zurück und verzichtet auf weitere Erklärungen in der
Zeitung. Jede Partei trägt in beiden Verfahren die Kosten
ihres Anwalts; die Gerichtskosten beider Verfahren werden ge
teilt. Die Herren Schabbel und Dr. Hartmeyer zahlen RM 100.–
als Beitrag zu den Kosten des Klägers.


Die halben Gerichtskosten des Zivilverfahrens
betragen RM 25.–, die halben Gerichtskosten des Strafver
fahrens RM 19.–


Ich überreiche Ihnen zu treuen Händen zwei Er
klärungen an die Gerichte und bitte Sie, falls Sie mit mir
einig sind, diese Erklärungen gegenzuzeichnen und einzu
reichen.


Hochachtungsvoll


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