Ich beziehe mich auf meinen
vorläufigen Be
scheid vom 3. ds.Mts. und erhalte heute die Nachricht, dass
mein Mandant mit dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag in der
abgeänderten Fassung Ihres Briefs vom 22. Januar einverstanden
ist. Für diesen Entschluss ist
bestimmend die Erwägung, dass
Herr Dr. Albrecht sein Bedauern über seine
unzutreffende Be
richterstattung Herrn Kraus gegenüber schriftlich
zum Ausdruck
gebracht, dass die
Zeitung
eine Berichtigung abgedruckt hat
und dass in beiden Prozessverfahren die Unrichtigkeit der be
anstandeten Behauptung
von Ihren Mandanten zugegeben worden
ist, endlich auch der Hinweis des
Gerichts, dass eine redak
tionelle Notiz nach
rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens
sehr spät kommen würde.
Der Vergleich geht also
dahin:
Der Kläger nimmt die Zivilklage gegen Herrn Schabbel
und Herrn Dr. Hartmeyer und den Strafantrag gegen HerrnSchabbel zurück und
verzichtet auf weitere Erklärungen in der
Zeitung. Jede Partei trägt
in beiden Verfahren die Kosten
ihres Anwalts; die Gerichtskosten beider Verfahren werden ge
teilt. Die Herren
Schabbel und Dr. Hartmeyer zahlen RM
100.–
als Beitrag zu
den Kosten des Klägers.
Die halben Gerichtskosten
des Zivilverfahrens
betragen
RM 25.–, die halben Gerichtskosten des Strafver
fahrens RM 19.–
Ich überreiche Ihnen zu
treuen Händen zwei Er
klärungen an die Gerichte und bitte Sie, falls Sie mit mir
einig sind, diese
Erklärungen gegenzuzeichnen und einzu
reichen.
Hochachtungsvoll