An den
Generalstaatsanwalt beim Landgericht I,


Berlin Turmstr. 91


Strafanzeige
des Schriftstellers Karl Kraus, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3
Anzeigender


vertreten durch:


gegen den verantwortlichen Redakteur des „Tagebuch
Josef Bernstein, Berlin SW 48,Hedemannstrasse 13
Beschuldigter


Namens des Anzeigenden habe ich das abschriftlich beiliegen
de Berichtigungsersuchen mit dem abschriftlich beiliegenden Begleitschreiben vom 25. Mai 1929 an den verantwortlichen Redakteur
des „Tagebuch“, Herrn Josef Bernstein, gerichtet. Diese Berichtigung
wurde dem verantwortlichen Redakteur laut beiliegendem Rückschein
am 31. Mai 1929 zugestellt. Da das Berichtigungsersuchen vom Anzeigenden unterzeichnet war, keinen strafbaren Inhalt hatte und sich
auf tatsächliche Angaben beschränkte, war der Beschuldigte nach § 11des Reichs-Pressgesetzes verpflichtet, die Berichtigung in der nach
Empfang der Einsendung nachfolgenden für den Druck nicht bereits
abgeschlossenen Nummer abzudrucken. Trotzdem hat der Beschuldigte
die Berichtigung bis zum heutigen Tage nicht veröffentlicht.


Namens des Anzeigenden erstatte ich daher gegen den Beschuldigten Anzeige zwecks Bestrafung gemäss § 19 Ziffer 3 des Reichspressgesetzes.


Ich bitte in dieser Sache mich und nicht den Anzeigenden
als Zeuge zu vernehmen, da ich den Schriftwechsel geführt habe und
den gesamten Sachverhalt genau kenne.


Rechtsanwalt


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