Neues Wiener Journal, 29.5.1929Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier AktenWr. KonzerthausDie FackelDer Tag, 7.5.1929Theaterskandal in Dresden


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus ver
lange ich die Aufnahme der Berichtigung der in der Nummer 12757 des37. Jahrganges vom 29. Mai 1929 mitgeteilten meinen Mandanten be
treffenden Tatsachen gemäss § 23 Pr.G.


Sie veröffentlichen: „(Karl Kraus will die
unentgeltliche Ankündigung seiner Vorträge erzwingen.) Der Presse
richter beim Strafbezirksgericht I. Vizepräsident Dr. Höflmayer, verhandelte gestern über zwei von Karl Kraus, dem Heraus
geber der ‚Fackel‘, gegen die verantwortlichen Schriftleiter der
Neuen Freien Presse‘ und des ‚Tag‘ eingebrachten Berichtigungs
klagen. Im Konzerthaus fanden an einem Tage ein Liederabend und ein
Vortrag Karl Kraus’ statt. Da in den Konzerthausankündigungen der
genannten Blätter der Vortrag nicht angekündigt war, verlangte KarlKraus die Veröffentlichung einer Berichtigung, da durch den Sammel
titel ‚Im Konzerthaus‘ der Anschein der Vollständigkeit des Pro
gramms erweckt würde, was nicht den Tatsachen entspreche. Die Be-
richtigung wurde verweigert und auch das Gericht fällte mit der
Begründung einen Freispruch, dass es sich um eine be
zahlte Einschaltung einer Konzertdirektion handle.“


Es ist unwahr, dass Karl Kraus die unentgeltliche
Ankündigung seiner Vorträge erzwingen will. Wahr ist, dass KarlKraus von der „Neuen Freien Presse“ die Aufnahme einer Berichtigung
erzwingen will.


Es ist unwahr, dass Karl Kraus, da in den Konzert
hausankündigungen der genannten Blätter der Vortrag nicht angekün
digt war, die Veröffentlichung einer Berichtigung verlangte, weil
durch den Sammeltitel „Im Konzerthaus“ der Anschein der Vollstän
digkeit erweckt würde. Wahr ist, dass der Sammeltitel, der den
Anschein der Vollständigkeit erweckte, „Wr. Konzerthaus.“ gelautet
hat.


Wahr ist, dass Karl Kraus die Veröffentlichung
einer derartigen Berichtigung lediglich von dem Schriftleiter der
Neuen Freien Presse“ verlangt hat. Wahr ist, dass er vom Schriftleiter des „Tag“ die Berichtigung einer in der Nummer vom 7. Mai1929 veröffentlichten Notiz „Theaterskandal in Dresden. Bei derPremiere Karl Kraus ‚Die Unüberwindlichen‘.“ verlangt hat, in
welcher berichtet wurde, es sei dem Publikum mitgeteilt worden,
dass Camillo Castiglioni gegen die Verwendung einer Figur, durch
die er verkörpert werden sollte, Einspruch erhoben habe und dass
diesem Einsprüche stattgegeben worden sei, dass ferner, während
die Sozialdemokraten applaudierten, die Bürgerlichen ein Pfeif
konzert begannen und Stinkbomben warfen und schliesslich, dass
die Vorstellung unter allgemeinen Lärm zu Ende geführt wurde. Wahr
ist, dass der verantwortliche Schriftleiter des „Tag“ zwar frei
gesprochen, aber vom Gericht verhalten wurde, den grössten Teil
der Berichtigung zu veröffentlichen.


Es ist unwahr, dass das Gericht einen Freispruch
des verantwortlichen Schriftleiters der „Neuen Freien Presse“ mit
der Begründung fällte, dass es sich um eine bezahlte Einschaltung
einer Konzertdirektion handle. Wahr ist, dass das Gericht den
Freispruch damit begründete, dass die verlangte Berichtigung den
pressgesetzlichen Bestimmungen über das Berichtigungsrecht nicht
entspreche, weil in der berichtigten Stelle nicht davon die Rede
sei, dass an diesem Tage „lediglich“ der Liederabend im Konzerthause stattfand.


Rekommandiert mit Rückschein.


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