1 U 223/29
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Beschluss.
Die Zurückziehung der Berufung des Angeklagten
Dr. Desiderius Papp gegen den Auftrag
zur Veröffentlichung wird
zur
Kenntnis genommen und hat für den 5.IX.1928 anberaumte
Berufungsverhandlung zu
entfallen.
Der Angeklagte hat gemäß § 390a StPO. die Ko
sten des Berufungsverfahrens zu ersetzen.
Landesgericht für Strafs. Wien I, Abt. 14
am 5.IX.29.
[Unterschrift]