Wiener Allgemeine Zeitung


Sehr verehrter Herr Kraus!


In der Anlage übersende ich Ihnen eine
Notiz aus der Wiener allgemeinen Zeitung, die Sie vielleicht
schon gelesen haben, aus dem Grund, um Sie über das Unrichtige
des Sachverhaltes zu orientieren. Bezüglich des Tatbestandes
ist wieder die alte falsche Behauptung aufgestellt worden, die
wir schon längst berichtigt haben. Was Sie am meisten interes
sieren wird, ist der letzte Absatz. Es ist vollständig unrichtig,
dass der Vorsitzende ausgesprochen hat, es sei die Umwandlung
der an sich verwirkten Arreststrafe in eine Geldstrafe mit Unrecht
verfügt worden, weil in solchen Fällen, wenn ein Wahrheitsbeweis
angeboten wird, jedoch misslingt, unbedingt eine Arreststrafe
Platz zu greifen hätte und lediglich, weil Dr. Pisk keine Berufung
wegen zu geringer Strafe eingebracht hatte, das Gericht genötigt
gewesen sei, von einer Neufestsetzung der Strafe Abstand zu
nehmen.


Die bezüglich der Strafe vom Vorsitzenden
gemachten Ausführungen gingen vielmehr dahin, dass die Strafe
dem Verschulden angemessen war, weil auf Beleidigungen solcher
Art im Gesetz eine Mindeststrafe von 8 Tagen erst Arrest vorgesehen sei,
und bei den Vermögensverhältnissen des Beschuldigten für diese
achttägige Arreststrafe eine Geldstrafe in der Höhe von S 500.–
angemessen erscheine. Infolgedessen sei der Strafberufung keine
Folge gegeben worden. Ich habe die Strafberufung überhaupt in
der mündlichen Verhandlung nicht mehr angeführt, da ich lediglich
auf Freispruch wegen des erbrachten Wahrheitsbeweises plädierte.


Ich zeichne mit dem Ausdrucke der Verehrung


1 Beilage.


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