Aufführungsvertrag.
Zwischen dem Verlag „Die Fackel“, Wien einerseits und der Volksbühne,
Theater am Bülowplatz (nachstehend Bühnenleitung genannt)
andererseits
ist folgender
Vertrag abgeschlossen worden:
§ 1
Uebertragung des Aufführungsrechtes.
Der Verlag überträgt der
Bühnenleitung die Berechtigung,
das Werk
„Die Unüberwindlichen“ von
Karl Kraus
in der Volksbühne, Theater am Bülowplatz, Berlin zur Aufführung zu
bringen
§ II
Aufführungspflicht
Die Bühnenleitung verpflichtet
sich, das Werk in obengenann
tem Theater in der obengenannten Stadt zur Aufführung zu bringen
§ III
Aufführungstermin
Die Bühnenleitung verpflichtet
sich, das Werk bis spätestens
am 1. Januar 1930 zur ersten
Aufführung zu bringen, jedoch nicht in der
Zeit vom 10.–22. Dezember.
§ IV
Urheberanteil
Die Bühnenleitung zahlt für die
Ueberlassung des in § I
genannten
Werkes von der Bruttoeinnahme einen
Urheberanteil von 10 %.
§ V
Abrechnung
Die Abrechnung der sich aus § IV
ergebenden Beträge erfolgt
monatlich und zwar spätestens bis 10. des darauf folgenden Monats an den
Verlag „Die Fackel“, Wien III, Hintere Zollamtstr. 5
§ VI Dauer
des Vertrages:
Der Vertrag ist bis zum 1. Januar
1931 abgeschlossen.
§ VII
Besondere Bestimmung
Sollten gegen die Aufführung des
Stückes von irgend einer
dritten Seite juristische
Schritte unternommen werden, so verpflichtet
sich die Bühnenleitung, diese
Ingerenzen nicht hinzunehmen, sondern sich
mit den entsprechenden
juristischen Schritten zu wehren.
§
VIII
Falle einer der beiden
Vertragsteile eine Bestimmung dieses
Vertrages gröblich verletzt, hat
der vertragsuntreue Teil dem anderen
eine Vertragsstrafe von Mk. 600.–
(sechshundert Mark) zu zahlen, ohne
dass die Pflicht zur
Vertragserfüllung erlischt.