Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


Aufführungsvertrag.


Zwischen dem Verlag „Die Fackel“, Wien einerseits und der Volksbühne,
Theater am Bülowplatz (nachstehend Bühnenleitung genannt) andererseits
ist folgender Vertrag abgeschlossen worden:


§ 1 Uebertragung des Aufführungsrechtes.


Der Verlag überträgt der Bühnenleitung die Berechtigung,
das Werk
Die Unüberwindlichen“ von Karl Kraus
in der Volksbühne, Theater am Bülowplatz, Berlin zur Aufführung zu bringen


§ II Aufführungspflicht


Die Bühnenleitung verpflichtet sich, das Werk in obengenann
tem Theater in der obengenannten Stadt zur Aufführung zu bringen


§ III Aufführungstermin


Die Bühnenleitung verpflichtet sich, das Werk bis spätestens
am 1. Januar 1930 zur ersten Aufführung zu bringen, jedoch nicht in der
Zeit vom 10.–22. Dezember.


§ IV Urheberanteil


Die Bühnenleitung zahlt für die Ueberlassung des in § I
genannten Werkes von der Bruttoeinnahme einen Urheberanteil von 10 %.


§ V Abrechnung


Die Abrechnung der sich aus § IV ergebenden Beträge erfolgt
monatlich und zwar spätestens bis 10. des darauf folgenden Monats an den
Verlag „Die Fackel“, Wien III, Hintere Zollamtstr. 5


§ VI Dauer des Vertrages:


Der Vertrag ist bis zum 1. Januar 1931 abgeschlossen.


§ VII Besondere Bestimmung


Sollten gegen die Aufführung des Stückes von irgend einer
dritten Seite juristische Schritte unternommen werden, so verpflichtet
sich die Bühnenleitung, diese Ingerenzen nicht hinzunehmen, sondern sich
mit den entsprechenden juristischen Schritten zu wehren.


§ VIII


Falle einer der beiden Vertragsteile eine Bestimmung dieses
Vertrages gröblich verletzt, hat der vertragsuntreue Teil dem anderen
eine Vertragsstrafe von Mk. 600.– (sechshundert Mark) zu zahlen, ohne
dass die Pflicht zur Vertragserfüllung erlischt.