Sehr geehrter Herr Kraus!


In Sachen Kraus ./. Volksbühne habe ich bisher die
Klage noch nicht eingereicht, einmal weil mir die Vollmacht
fehlt, die ich in der Anlage übersende und unterschrieben
zurückerbitte, sodann weil ich nach der in Abschrift bei
liegender Mitteilung der Volksbühne doch nicht absolut si
cher bin, dass wir den Prozess in vollem Umfange gewinnen.
Für sicher halte ich den Anspruch auf Zahlung von RM 600.–
wegen der Aenderung. Dagegen ist der Gewinn des Prozesses
insofern, als wir eine Entschädigung für die grundlose und
schädigende plötzliche Absetzung und ihre ganze Art verlan
gen, sehr wahrscheinlich. Dagegen halte ich es nicht für si
cher, dass Sie den Prozess bezüglich weiterer Aufführungen
gewinnen. Denn wenn die Volksbühne nachweisen kann, dass der
Verkauf schon bei der 1. Vorstellung so schlecht war, und
eine halbe Woche vor der 2. trotz des Beifalls beim Publikum
bei der Erstaufführung nur 165 Billets verkauft waren – damit stimmt
die Mitteilung des Herrn Lorre überein, dass die Volksbühne bei der
Erstaufführung 2000.– hinzugesetzt hat, so kann man weitere
Aufführungen nicht verlangen. Meine Vertragsauslegung ist an sich
richtig, und ich bleibe bei ihr bestehen. Aber sie hat zur Voraus
setzung, dass tatsächlich ein Kostenerfolg bei der Erstaufführung
eingetreten ist.


Das Schreiben von der Volksbühne erhalten Sie anliegend.
Gleichzeitig erlaube ich mir, den Vertrag beizufügen. Ich bitte bei
des zugleich mit meinem ersten Schreiben an die Volksbühne mit Kolle
gen Dr. Samek vorzulegen, auf dessen Urteil und Mitberatung
in dieser Sache ich den allergrössten Wert lege.


Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt