Sehr geehrter Herr Kraus!
In Sachen Kraus ./. Volksbühne habe
ich bisher die
Klage noch nicht eingereicht, einmal weil mir die Vollmacht
fehlt, die ich in der Anlage
übersende und unterschrieben
zurückerbitte, sodann weil ich nach der in Abschrift bei
liegender Mitteilung der Volksbühne doch nicht absolut si
cher bin, dass wir den Prozess in
vollem Umfange gewinnen.
Für
sicher halte ich den Anspruch auf Zahlung von RM 600.–
wegen der Aenderung. Dagegen ist
der Gewinn des Prozesses
insofern, als wir eine Entschädigung für die grundlose und
schädigende plötzliche Absetzung
und ihre ganze Art verlan
gen, sehr wahrscheinlich. Dagegen
halte ich es nicht für si
cher, dass Sie den Prozess
bezüglich weiterer Aufführungen
gewinnen. Denn wenn die Volksbühne nachweisen
kann, dass der
Verkauf schon bei
der 1. Vorstellung so schlecht war, und
eine halbe Woche vor der 2. trotz
des Beifalls beim Publikum
bei der Erstaufführung nur 165
Billets verkauft waren – damit stimmt
die Mitteilung des Herrn Lorre überein, dass die Volksbühne bei der
Erstaufführung 2000.–
hinzugesetzt hat, so kann man weitere
Aufführungen nicht verlangen.
Meine Vertragsauslegung ist an sich
richtig, und ich bleibe bei ihr
bestehen. Aber sie hat zur Voraus
setzung, dass tatsächlich ein
Kostenerfolg bei der Erstaufführung
eingetreten ist.
Das Schreiben von der Volksbühne erhalten
Sie anliegend.
Gleichzeitig
erlaube ich mir, den Vertrag
beizufügen. Ich bitte bei
des zugleich mit meinem ersten
Schreiben an die Volksbühne mit Kolle
gen Dr. Samek vorzulegen, auf dessen Urteil und
Mitberatung
in dieser Sache
ich den allergrössten Wert lege.
Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt