Abschrift.
BERLIN, DEN 10. März
An das
Landgericht IBerlin
In Sachen
Fackel ./. Volksbühne
– 38.0.549/29 –
habe ich von der Klägerin die
ausdrückliche Weisung
erhalten,
einen Vergleich nur
auf der Basis
abzuschliessen, daß
die Beklagte
alle Ansprüche anerkennt, das
Stück in den Abendspielplan
übernimmt und die Kosten des
Rechtsstreits trägt.
Ich zeige dies dem Gericht und
dem Herrn Gegner an, um den Herrn
Berichterstatter eine unnötige Vor
bereitung zu ersparen.
Abschrift ist niedergelegt.
gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.
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