Abschrift
Berlin, den 14. April 1930
An das
Landgericht I,Berlin
J./D.
In Sachen
Kraus gegen Volksbühne
38. 0. 549.29
betragen die Ausgaben für „Die
Unüberwindlichen“, Vorstellung
vom 20.X.29,
wie sich aus der
anliegenden Aufstellung
ergibt,
4.933.98 RM. In diesem Betrage
sind nicht mit inbegriffen die selbst
verständlich gleichfalls
umzulegenden
Haus- und
Betriebsspesen, die Miete,
sowie
die Unkosten für Heizung. Die
Ausgaben für die geplante Vorstellung
„Die Unüberwindlichen“ betrugen bereits
RM 260.56.
Zum Beweise für die
Richtigkeit
der angegebenen
Ziffern wird auf die
Geschäftsbücher Bezug genommen, die
im Termin vorgelegt werden. Herr
HansHeidler wird als Zeuge
dafür benannt,
dass die genannten
Ziffern mit den in
den
Geschäftsbüchern angegebenen Ziffern
übereinstimmen.
Die zweite Vorstellung vom
3. November 1929 ist für den
Ferienfond
der Angestellten
der Volksbühne E.V.
veranstaltet worden. Der Leiter des
Ferienfonds der Volksbühne E.V. ist mit
Rücksicht auf den katastrophalen
Misser
folg des
Vorverkaufs an die Volksbühne
herangetreten und hat sie
gebeten, ihn
von der
Verpflichtung der Vorstellung
zu
entbinden.
Beweis: Zeugnis des Herrn Hans Heidler
gez. Dr. Abelsdorff
Rechtsanwalt.