Sehr geehrter Herr Doktor,
zu dem Prozess Kraus gegen Volksbühne wäre
noch folgendes zu bemerken: da eine präzise Defini
tion des Wortes „Erfolg“ für den
Richter nicht feststehen kann,
müsste er auf folgende Tatsache aufmerksam gemacht werden:
Am Sonntag, den 27. April, fand
in der Volksbühne eine Matinee
statt „Rost“. Der Erfolg war
stark, aber sowohl der Publikums
erfolg (Applaus) wie der
Presseerfolg, noch lange nicht so stark
wie bei den „Unüberwindlichen“ Trotzdem wurde das Stück am 1. Mai
in den Spielplan aufgenommen, und
am 29. April fand sich im
8 Uhr
Abendblatt ein Inserat der Volksbühne, dass die
Ueber
nahme in den
Spielplan ankündigte, mit der Bemerkung: wegen des
grossen Erfolges. Diese Massnahme
war durchaus berechtigt, da
der
Erfolg durchaus ein starker war, aber eben lange nicht so
durchschlagend wie der der Unüberwindlichen.
Hiermit wäre also das Wort
Erfolg, wie es die Volksbühne
versteht, festgesetzt. Dass sie
die „Unüberwindlichen“, die von
durchaus neutralen und Herrn Kraus nicht wohlgesinnten Blättern
als die entscheidenste Tat und
der wichtigste Erfolg des Win
ters festgestellt wurde, selbst
zunächst als Erfolg zu betrachten
gewillt war, beweist ja das Plakat, das auf die zunächst an
gesetzte Wiederholung mit der
Bemerkung „wegen des grossen Er
folges“ hinwies.
Im übrigen hat Herr Martin Frau Lvovsky gegenüber geäussert
– und das hat Frau Lvovsky bei Ihrer Vernehmung zu sagen vergessen
–: „Wenn ich Herrn Kraus zusichere, das Werk bei einem Erfolg in
den Abendspielplan zu nehmen,
wird er es mir wohl geben.“ Da
mit wäre also auch die Absicht
bekundet, bei einem Erfolg, der
ja ausser Frage steht, das Stück
abends zu spielen.
Indem ich hoffe, sehr geehrter
Herr Rechtsanwalt, Ihnen
mit diesen Ausführungen gedient
zu haben, begrüsse ich Sie
hochachtungsvoll
PS. Anbei ein Inserat aus dem Tageblatt
vom
1. Mai: Wegen des
ausserordentlichen Erfolges
der
Studio-Aufführung, täglich 8 1/4 ROST …“