Abschrift


E. BERLIN, DEN 10. Juni 1930


An das
Landgericht I,Berlin


In Sachen
Fackel“ ./. Volksbühne
38.0.549/29


bitte ich dringend, den Termin nicht
im Juni oder Juli sondern in der Zeit
vom 22. bis 30. August d.Js. anzube
raumen. In der übrigen Zeit bin ent
weder ich oder mein Mandant nicht in
Berlin. Es liegt aber meinem Mandanten naturgemäss sehr viel daran, dem
Termin persönlich beizuwohnen. Min
destens müsste ich den Termin persön
lich wahrnehmen können. Nachdem die
Gegenseite den Termin so lange ver
schleppt hat, dürfte es angemessen er
scheinen, auch auf den Kläger einmal
Rücksicht zu nehmen, und den Termin
in dieser Weise anzuberaumen.


Bei dieser Gelegenheit möchte
ich folgendes vortragen:


In einer Gesellschaft hat die
Gegenseite geäussert, der Prozess
stehe für sie völlig aussichtslos.


Im Juni sei aber in dem von ihr erbetenen
Beweistermin Herr Martin verreist. Es wer
de ihr also gelingen, den Termin bis zum
Herbst zu verschieben und dadurch dem Kläger
das Interesse am Prozess zu nehmen.


Beweis: Zeugnis des Redaktaurs Rolf Nürnberg,
Berlin, Tauentzienstrasse 13.


Abschrift ist niedergelegt.


gez. Dr. Laserstein,
Rechtsanwalt.


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