Abschrift
E. BERLIN, DEN 10. Juni 1930
An das
Landgericht I,Berlin
In Sachen
„Fackel“ ./. Volksbühne
38.0.549/29
bitte ich dringend, den Termin
nicht
im Juni oder Juli
sondern in der Zeit
vom 22. bis
30. August d.Js. anzube
raumen. In der übrigen Zeit bin ent
weder ich oder mein Mandant nicht in
Berlin. Es liegt aber meinem Mandanten
naturgemäss sehr viel daran, dem
Termin persönlich beizuwohnen. Min
destens müsste ich den Termin
persön
lich
wahrnehmen können. Nachdem die
Gegenseite den Termin so lange ver
schleppt hat, dürfte
es angemessen er
scheinen, auch auf den Kläger einmal
Rücksicht zu nehmen, und den
Termin
in dieser Weise
anzuberaumen.
Bei dieser Gelegenheit möchte
ich folgendes vortragen:
In einer Gesellschaft hat die
Gegenseite geäussert, der Prozess
stehe für sie völlig
aussichtslos.
Im Juni sei aber in dem von ihr
erbetenen
Beweistermin Herr
Martin verreist. Es wer
de ihr also gelingen, den Termin
bis zum
Herbst zu verschieben und
dadurch dem Kläger
das Interesse am Prozess zu
nehmen.
Beweis: Zeugnis des Redaktaurs Rolf
Nürnberg,
Berlin, Tauentzienstrasse 13.
Abschrift ist niedergelegt.
gez. Dr. Laserstein,
Rechtsanwalt.