Sehr geehrter Herr Kraus!
In Sachen gegen Volksbühne ist Termin
auf den
30. April
1931, vormittags 10 Uhr,
vor
dem Kammergericht, Zimmer 398 II. Stock
anberaumt worden. Ich halte Ihr
Erscheinen in
diesem Termin, in
dem von der Rechtsinstanz
nur
Rechtsfragen erörtert werden, nicht für
erforderlich. Der Termin wird von
meinem Sozi
us und mir
wahrgenommen.
In der Anlage erlaube ich mir,
Ihnen Ab
schrift eines
Schreibens der Frau
Schmaltz
vom 24. d.Mts. zu übersenden.
Ich bitte um
umgehende
Stellungnahme.
Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.