Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier AktenDer Abend, 20.5.1931


Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit dem besten Dank des Herrn Kraus teile ich
Ihnen in Beantwortung Ihrer Schreiben vom 17. und 18. Juni 1931
mit, dass auch von der Anbahnung eines Vergleiches der Art, wie
sie Ihnen Rechtsanwalt Josef bekanntgegeben hat, wir nichts wis
sen und erst eine Aeusserung Dir. Fischer abgewartet werden muss.
Herr Dir. Fischer hat von Herrn Kraus zwar eine Vollmacht, jedoch
lediglich in Regiefragen oder wegen der technischen Modalitäten
der Aufführung Vorschläge entgegenzunehmen, derentwegen die
Volksbühne sich an ihn hätte, keineswegs aber einen
Vergleich in der Rechtssache selbst abzuschliessen, obwohl er
selbstverständlich einen solchen Vergleichsvorschlag auch zur
Kenntnis nehmen konnte. Sie wären selbstverständlich auch davon
verständigt worden, wenn man an Dir. Fischer mit einem solchen
Vergleichsvorschlag herangetreten wäre. Herr Kraus will dennoch
die Aeusserung Dir. Fischer abwarten und bittet Sie daher, ohne
in der Sache die Erklärung eines Verzichtes abzugeben, vorläufig
mit der Zwangsvollstreckung zuzuwarten. Keinesfalls ist Herr Kraus
aber gewillt, auch in dem Falle, dass er auf einen Vergleich ein
geht, so weit zu gehen, auf die 1500 Mark zu verzichten, wogegen


das Stück „in den Abendspielplan zu übernehmen“ wäre, sondern es
müsste die Volksbühne doch selbstverständlich auch die Anwalts
kosten tragen. Ueberdies müsste die Volksbühne bei der Uebernahme
in den Abendspielplan eine Mindestanzahl von 10 Aufführungen
garantieren. Aber wie gesagt, muss in allen diesen Fragen erst die
Aeusserung Dir. Fischer, – dessen Rückkehr aus Karlsbad (nicht die
des Herrn Kraus) wohl gemeint ist – abgewartet werden.


Auch für die Uebersendung der Nummer des Abends vom20. Mai 1931 lässt Ihnen Herr Kraus herzlichst danken.


Die Abrechnung Ihres Schreibens vom 18. Juni wird von
Herrn Kraus dankend genehmigt.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


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