Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


Lieber Herr Direktor Fischer!


Da ich nun endlich weiss, wo Sie sicher
zu erreichen sind, möchte ich eine Anfrage an Sie richten, um den
Beweis zu haben, mit welchen Mitteln die Volksbühne die Angelegen
heit weiterführt. Herr Kraus hat mich ersucht, Ihnen bei Gelegen
heit dieser Anfrage seine herzlichsten Grüsse und seinen besten
Dank für das Telegramm zu übermitteln.


In der Sache selbst: Dr. Laserstein
schreibt mir am 17. Juni, der Anwalt der Volksbühne Dr. Joseph
habe ihm mitgeeteilt, „Herr Direktor Fischer führe für Herrn Kraus
neue Vergleichsverhandlungen. Herr Kraus wird voraussichtlich auf
die 1500 Mark verzichten, wogegen ‚Die Unüberwindlichen‘ in den
Abendspielplan aufgenommen werden.“ Am 18.6. ergänzt er diese Mit
teilung durch die folgende konkretere: „In Sachen Volksbühne
Fackel habe ich Ihnen bereits über die Nachricht der Volksbühne
Bescheid zukommen lassen. Rechtsanwalt Joseph schreibt an mich
folgendermassen: ‚In pp. teile ich Ihnen ergebenst mit, dass
zwischen der Volksbühne und Herrn Direktor Fischer, der Vollmacht
von Herrn Karl Kraus hat, verabredet worden ist, dass nach der
Rückkehr des Herrn Karl Kraus aus Karlsbad eine Einigung erzielt
wird, wonach sich die Volksbühne verpflichtet, das Stück ‚DieUnüberwindlichen‘ in den Abendspielplan zu übernehmen unter der
Voraussetzung, dass Herr Karl Kraus auf die RM 1500.– verzichtet.
Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, so wird veranlasst,
dass der angeforderte Betrag Ihnen überwiesen wird.‘
Ich darf dazu bemerken, dass ich es für falsch hielte, wenn Herr
Kraus auf die RM. 1500.– verzichten und selbst die Kosten tragen
würde und bitte um Anweisung, ob ich die Zwangsvollstreckung vor
nehmen soll.“


Ich habe Dr. Laserstein am 23.6. beide Briefe beant
wortet und lege Ihnen eine Abschrift dieses Briefes bei, aus der
Sie alles weiter Notwendige entnehmen können.


Ich bitte Sie nun mir mitzuteilen, was an der Sache
wahr ist, um, wenn es sich um eine Erfindung des Rechtsanwaltes
Joseph handeln sollte, gegen diesen vorgehen zu können.


Mit vielen herzlichen Grüssen und ergebener Hoch
achtung


bin ich Ihr


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