Abschrift.
Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus gegen Volksbühne ist
mein Mandant zu einer Abänderung des Vergleichs, nach
dem die Verhandlungen der
Parteien zu keinem Ergebnis
geführt haben, nur auf folgender Grundlage bereit:
„Herr Kraus ist damit einverstanden, dass die
Vergleichsforderung auf 1.000.–
RM ermässigt
wird für den Fall,
dass die Volksbühne sich
verpflichtet, das Stück in den Abendspielplan
zu übernehmen und gleichzeitig
mindestens 10
Aufführungen zu
garantieren.“
Ich darf bitten, mir binnen 1
Woche mitzuteilen, ob
die Volksbühne mit einer derartigen
Vergleichsänderung
einverstanden ist, da andernfalls nach Fristablauf auf
Grund des ursprünglichen
Vergleichs die Zwangsvoll
streckung erfolgen müsste.
Hochachtungsvoll
ergebenst
gez. Dr. Badrian
Rechtsanwalt.
Anliegendes Schriftstück zur
Kenntnisnahme
Berlin, den 22/7.31
Dr. Badrian
Rechtsanwalt