Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich habe, nunmehr eine genaue
Darstel
lung des
Herrn Direktor Fischer über das, was Rechtsanwalt
Joseph behauptet hat. Herr Direktor Fischer
schreibt mir
das Folgende:
„Die Behauptungen R.A.
Joseph sind unwahr. Die Ver
handlungen haben lediglich im
Nichtzustandekommen
von
Verhandlungen bestanden. Vor mehreren Wochen
wurde ich, eine halbe Stunde
vor Antritt einer Reise,
von
Neft angerufen, der mir mitteilte, die Volksbühne werde
wahrscheinlich auf eine Berufung ver
zichten und dann werde man
sich doch einmal über die
Details, auch ev. über ein Weiterspielen des Stückes
von den Sonderabteilungen
sprechen müssen. Mit
keinem
Worte wurde die 1500 Mk oder oder irgend ein
anderer Punkt des Urteils erwähnt.
Wir verabredeten,
dass ich
nach meiner Rückkehr Neft zwecks
Festsetzung einer mündlichen
Besprechung anrufen
sollte.
Das tat ich. Bei meinem Anruf sagte Herr N.,
er möchte die Besprechung auf
den Herbst verschie
ben, da er jetzt noch nicht disponieren könne. Dies
war alles. Und bei
diesem Telefongespräch wurden
die 1500 M oder andere Details mit keinem Wort erwähnt.
Zur Sache selbst würde ich
raten, der
Volksbühne unter der Voraussetzung, dass sie
zehn
Vorstellungen
garantiert, fünfhundert Mark nachzulas
sen, (so dass sie noch tausend
und die Anwaltskosten
zahlen
musste); auch das ist schon ein grosses Ent
gegenkommen, da es ja im
eigensten Interesse der Volksbühne liegt, ein
neueinstudiertes Stück wenigstens
für die Sonderabteilungen, für
die es in hohem Mass
geeignet
ist, auszunutzen.“
Sie ersehen daraus, dass also
bisher Ver
handlungen
der Art, wie sie Rechtsanwalt Joseph bekanntgegeben
hat, nichts stattgefunden haben.
Herr Kraus wäre aber geneigt
die vereinbarte Summe von Mk.
1500.– auf Mk. 1000.– zu ermäs
sigen, (dass die Volksbühne Mk. 1000.– und die Anwaltskosten
bezahlen wird, ist nicht zu
erwarten, da sie ja dann aus dem
Vergleich keinen Vorteil hat, denn wenn sie nach der verein
barten einmaligen Aufführung es
für zweckmässig hält das Stück
im Abendspielplan weiter zu
belassen, so wird sie es auch dann
tun können, ohne schon jetzt die Bindung für 10 Aufführungen
auf sich zu nehmen.) wenn die Volksbühne sich verpflichtet, das
Stück in den Abendspielplan zu übernehmen und eine Mindestan
zahl von 10
Aufführungen garantiert. Wenn also Rechtsanwalt
Joseph eine derartige Vergleichsänderung vereinbart, soll es
recht sein, wenn nicht, bitte ich
Sie auf Grund des ursprüng
lichen Vergleiches die Exekution
einzureichen.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung