Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich habe, nunmehr eine genaue Darstel
lung des Herrn Direktor Fischer über das, was Rechtsanwalt
Joseph behauptet hat. Herr Direktor Fischer schreibt mir
das Folgende:


„Die Behauptungen R.A. Joseph sind unwahr. Die Ver
handlungen haben lediglich im Nichtzustandekommen
von Verhandlungen bestanden. Vor mehreren Wochen
wurde ich, eine halbe Stunde vor Antritt einer Reise,
von Neft angerufen, der mir mitteilte, die Volksbühne werde wahrscheinlich auf eine Berufung ver
zichten und dann werde man sich doch einmal über die
Details, auch ev. über ein Weiterspielen des Stückes
von den Sonderabteilungen sprechen müssen. Mit
keinem Worte wurde die 1500 Mk oder oder irgend ein
anderer Punkt des Urteils erwähnt. Wir verabredeten,
dass ich nach meiner Rückkehr Neft zwecks
Festsetzung einer mündlichen Besprechung anrufen
sollte. Das tat ich. Bei meinem Anruf sagte Herr N.,
er möchte die Besprechung auf den Herbst verschie
ben, da er jetzt noch nicht disponieren könne. Dies
war alles. Und bei diesem Telefongespräch wurden
die 1500 M oder andere Details mit keinem Wort erwähnt.


Zur Sache selbst würde ich raten, der
Volksbühne unter der Voraussetzung, dass sie zehn
Vorstellungen garantiert, fünfhundert Mark nachzulas
sen, (so dass sie noch tausend und die Anwaltskosten
zahlen musste); auch das ist schon ein grosses Ent
gegenkommen, da es ja im eigensten Interesse der Volksbühne liegt, ein neueinstudiertes Stück wenigstens
für die Sonderabteilungen, für die es in hohem Mass
geeignet ist, auszunutzen.“


Sie ersehen daraus, dass also bisher Ver
handlungen der Art, wie sie Rechtsanwalt Joseph bekanntgegeben


hat, nichts stattgefunden haben. Herr Kraus wäre aber geneigt
die vereinbarte Summe von Mk. 1500.– auf Mk. 1000.– zu ermäs
sigen, (dass die Volksbühne Mk. 1000.– und die Anwaltskosten
bezahlen wird, ist nicht zu erwarten, da sie ja dann aus dem
Vergleich keinen Vorteil hat, denn wenn sie nach der verein
barten einmaligen Aufführung es für zweckmässig hält das Stück
im Abendspielplan weiter zu belassen, so wird sie es auch dann
tun können, ohne schon jetzt die Bindung für 10 Aufführungen
auf sich zu nehmen.) wenn die Volksbühne sich verpflichtet, das
Stück in den Abendspielplan zu übernehmen und eine Mindestan
zahl von 10 Aufführungen garantiert. Wenn also Rechtsanwalt
Joseph eine derartige Vergleichsänderung vereinbart, soll es
recht sein, wenn nicht, bitte ich Sie auf Grund des ursprüng
lichen Vergleiches die Exekution einzureichen.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung