Bei der heutigen Tagsatzung hat der
Gegner Th. Knaur Nachf. Verlag örtliche und sachliche Unzu
ständigkeit eingewendet und den Klagsanspruch bestritten.
Er ist durch Dr. Alfred Seiller, Rechtsanwalt in Wien I.,Esslinggasse Nr. 5 vertreten und es wurde ihm eine Frist
zur Klagebeantwortung bis inklusive 24. Juni 1930 bewilligt.


Ich ersuche Sie, dies Herrn Kraus zur
Kenntnis zu bringen und zeichne


hochachtungsvoll


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