Bei der heutigen Tagsatzung hat
der
Gegner Th. Knaur Nachf.
Verlag örtliche und sachliche Unzu
ständigkeit eingewendet und den
Klagsanspruch bestritten.
Er ist
durch Dr. Alfred
Seiller, Rechtsanwalt in Wien I.,Esslinggasse Nr. 5
vertreten und es wurde ihm eine Frist
zur Klagebeantwortung bis
inklusive 24. Juni 1930 bewilligt.
Ich ersuche Sie, dies Herrn Kraus zur
Kenntnis zu bringen und
zeichne
hochachtungsvoll
ACDH-CH OEAW
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