Sehr geehrter Herr Kollege!
In der Prozeßsache des Herrn Karl Kraus,
Schriftstellers in Wien, gegen die Firma Th. Knaur Nachf.,
Verlag in Berlin, wegen Veröffentlichung des Werkes des Herrn
Karl Kraus, „Die letzten Tage der Menschheit“ in dem
Verlage
der beklagten
Firma und Bezahlung eines Betrages von RM 10.000.–
wurde heute beim Landesgericht Wien
3 zum A.Z. 1 Cg 110/30 folgen
der Vergleich geschlossen:
1.) Der Verlag Th. Knaur Nachf. verpflichtet
sich, Herrn Karl Kraus den Betrag von Mk 7.500.–,
sage: Siebentausendfünfhundert
Mark, sowie seine gerichtlich
mit
S 850.65,
sage: Achthundertfünfzig
Schilling 65 Groschen, bestimmten
Prozeßkosten zu bezahlen.
2.) Der Verlag Th. Knaur
Nachf. trägt die Kosten der
Reise des Zeugen Herrn Heinrich FISCHER von Mk
120.–.
3.) Herr Karl Kraus
verzichtet auf alle weiteren in
der beim Handelsgerichte Wien am 30. April
1930 zum A.Z. 1 Cg 110/30
eingebrachten Klage
geltend gemachten Ansprüche,
insbesondere auf den Anspruch,
daß die Firma
Th. Knaur Nachf. sein Werk „Die
letzten Tage derMenschheit“ in ihrem Verlage erscheinen lasse.
Die Beträge von Mk 7.500.– und S
850.65 sind zu
meinen Ihren Handen zu bezahlen, den Betrag von
Mk 120.– hat Herr
Fischer schon heute nach der Verhandlung von Herrn
AdalbertDROEMER namens Th. Knaur
Nachf. erhalten.
Indem ich Sie bitte, mir den
Abschluß des vor
stehenden Vergleiches gleichlautend bestätigen zu wollen, zeichne
ich in
kollegialer Hochachtung
Dr A. Seiller