Die letzten Tage der Menschheit


Sehr geehrter Herr Kollege!


In der Prozeßsache des Herrn Karl Kraus,
Schriftstellers in Wien, gegen die Firma Th. Knaur Nachf.,
Verlag in Berlin, wegen Veröffentlichung des Werkes des Herrn
Karl Kraus, „Die letzten Tage der Menschheit“ in dem Verlage
der beklagten Firma und Bezahlung eines Betrages von RM 10.000.–
wurde heute beim Landesgericht Wien 3 zum A.Z. 1 Cg 110/30 folgen
der Vergleich geschlossen:


1.) Der Verlag Th. Knaur Nachf. verpflichtet
sich, Herrn Karl Kraus den Betrag von Mk 7.500.–,
sage: Siebentausendfünfhundert Mark, sowie seine gerichtlich
mit S 850.65,
sage: Achthundertfünfzig Schilling 65 Groschen, bestimmten
Prozeßkosten zu bezahlen.


2.) Der Verlag Th. Knaur Nachf. trägt die Kosten der
Reise des Zeugen Herrn Heinrich FISCHER von Mk 120.–.


3.) Herr Karl Kraus verzichtet auf alle weiteren in
der beim Handelsgerichte Wien am 30. April 1930 zum A.Z. 1 Cg 110/30
eingebrachten Klage
geltend gemachten Ansprüche, insbesondere auf den Anspruch,
daß die Firma Th. Knaur Nachf. sein Werk „Die letzten Tage derMenschheit“ in ihrem Verlage erscheinen lasse.


Die Beträge von Mk 7.500.– und S 850.65 sind zu
meinen Ihren Handen zu bezahlen, den Betrag von Mk 120.– hat Herr
Fischer schon heute nach der Verhandlung von Herrn AdalbertDROEMER namens Th. Knaur Nachf. erhalten.


Indem ich Sie bitte, mir den Abschluß des vor
stehenden Vergleiches gleichlautend bestätigen zu wollen, zeichne
ich in


kollegialer Hochachtung
Dr A. Seiller


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