Namens und im Aftrage meines
Mandanten, Herrn
Karl Kraus, Wien III,
Hintere Zollamtsstr. 3,
habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen:
Sie haben Herrn Karl Kraus ein
bindendes Ange
bot
bezüglich der Herausgabe eines Auswahlbandes
Peter Altenberg gemacht, den er zusammenzu
stellen und mit seinem Gedicht
„Peter Altenberg“
versehen sollte. Das Angebot ist
durch Herrn von
Radetzki als Vertreter des Herrn Karl Kraus
angenommen und zwischen Herrn
S. Fischer persönlich
und von Herrn Radetzki, dem Vertreter des Herrn
Kraus, der
Verlagsvertrag bindend abgeschlossen
worden.
Das Manuskript ist Ihnen
bereits zur Verfügung
gestellt worden und steht Ihnen weiterhin zur Ver
fügung.
Gemäß § 15
des Verlagsvertragsgesetzes sind
Sie daher verpflichtet, sofort
mit der Vervielfältigung
zu
beginnen. Obwohl Sie dies ausdrücklich ohne jeden
rechtlich haltbaren Grund
gegenüber Herrn Direktor
Fischer als Vertreter den Herrn Karl Kraus
abgelehnt
haben und ich somit
sofort auf Vervielfältigung und
Vertreibung klagen könnte, setze ich Ihnen hierdurch
entgegenkommenderweise eine Frist
von 2 Wochen, bin
nen
der mir nachzuweisen ist, daß Sie mit der Ver
vielfältigung begonnen haben. Ich
darf bei dieser
Gelegenheit
bemerken, daß nach der vorliegenden Kor
respondenz – Ihr Haus hat sogar
mit meinem Mandanten
über die Druckanordnung
korrespondiert – an Ihrer
rechtlichen Verpflichtung zur Übernahme des Manuskripts
und zur Vervielfältigung kein
Zweifel bestehen kann.
Nach fruchtlosem Ablauf der
Frist werde ich un
verzüglich die Klage einreichen, mit deren Erhebung
ich bereits beauftragt bin.
Gleichzeitig ersuche ich Sie,
binnen der glei
chen
Frist d.h. bis zum 12. April d.Js. die meinem
Mandanten bei
entstandenen Gebühren und Spesen für
dieses Schreiben, die Sie unter
dem Gesichtspunkt des
Zahlungsverzuges zu erstatten verpflichtet sind, in
Höhe von 128.– RM (Obj. 20 000.–)
auf mein obiges
Postscheckkonto
zur Einzahlung zu bringen.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt.