Peter AltenbergPeter Altenberg. Auswahl aus seinen Büchern von Karl Kraus


Namens und im Aftrage meines Mandanten, Herrn
Karl Kraus, Wien III, Hintere Zollamtsstr. 3,
habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen:


Sie haben Herrn Karl Kraus ein bindendes Ange
bot bezüglich der Herausgabe eines Auswahlbandes
Peter Altenberg gemacht, den er zusammenzu
stellen und mit seinem Gedicht „Peter Altenberg
versehen sollte. Das Angebot ist durch Herrn von
Radetzki als Vertreter des Herrn Karl Kraus
angenommen und zwischen Herrn S. Fischer persönlich
und von Herrn Radetzki, dem Vertreter des Herrn
Kraus, der Verlagsvertrag bindend abgeschlossen
worden.


Das Manuskript ist Ihnen bereits zur Verfügung
gestellt worden und steht Ihnen weiterhin zur Ver
fügung.


Gemäß § 15 des Verlagsvertragsgesetzes sind
Sie daher verpflichtet, sofort mit der Vervielfältigung
zu beginnen. Obwohl Sie dies ausdrücklich ohne jeden
rechtlich haltbaren Grund gegenüber Herrn Direktor
Fischer als Vertreter den Herrn Karl Kraus abgelehnt
haben und ich somit sofort auf Vervielfältigung und
Vertreibung klagen könnte, setze ich Ihnen hierdurch
entgegenkommenderweise eine Frist von 2 Wochen, bin
nen der mir nachzuweisen ist, daß Sie mit der Ver
vielfältigung begonnen haben. Ich darf bei dieser
Gelegenheit bemerken, daß nach der vorliegenden Kor
respondenz – Ihr Haus hat sogar mit meinem Mandanten
über die Druckanordnung korrespondiert – an Ihrer
rechtlichen Verpflichtung zur Übernahme des Manuskripts
und zur Vervielfältigung kein Zweifel bestehen kann.


Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich un
verzüglich die Klage einreichen, mit deren Erhebung
ich bereits beauftragt bin.


Gleichzeitig ersuche ich Sie, binnen der glei
chen Frist d.h. bis zum 12. April d.Js. die meinem
Mandanten bei entstandenen Gebühren und Spesen für
dieses Schreiben, die Sie unter dem Gesichtspunkt des
Zahlungsverzuges zu erstatten verpflichtet sind, in
Höhe von 128.– RM (Obj. 20 000.–) auf mein obiges
Postscheckkonto zur Einzahlung zu bringen.


Hochachtungsvoll


Rechtsanwalt.