Der von mir vertretene Herr
Karl
Kraus,
Schriftsteller in Wien III.,
Hintere Zollamtsstrasse Nr.3
hatte die Herausgabe eines
Auswahlbandes
Peter
Altenberg
für Ihren
Verlag übernommen. In seiner Vertretung
hat sich
mit Schreiben vom 28. März 1930 Herr Dr. Botho
Laserstein
an Sie
gewendet, dem Ihre Vertreter Justizrat Dr. Rosenberger
und Dr.
Frankfurter mit Schreiben vom 7. April 1930 antworte
ten, dass Sie nicht in der
Lage seien das Werk herauszubrin
gen, aber bereit
seien, ihm das Recht zur Herausgabe in
einem anderen Verlag
freizugeben. Da nach den testamentari
schen Bestimmungen des Herrn
Peter
Altenberg für die heraus
gegebenen Werke die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft
tantiemeberechtigt ist,
ersuche ich Sie, dieser Gesellschaft
Wien IX., Sensengasse Nr. 5 bekanntzugeben,
dass Sie Herrn
Karl Kraus
das Recht zur Herausgabe einer Altenberg-Auswahl in eine,
anderen Verlag freigegeben
haben.
Ich zeichne
hochachtungsvoll
Rekommandiert
ACDH-CH OEAW
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