Sehr geehrter Herr Dr. Samek!
Die Verhandlungen mit S. Fischer habe ich seinerzeit bloß
mündlich geführt. Der Verlag hatte
mir lediglich ein einziges
Mal in
einem Briefe seine bereitwillige Zustimmung
zu
meinem Vorschlage
ausgesprochen. Weder mein Vorschlag, noch diese
Antwort des Verlages, enthielten irgendwelche nähere Bestimmungen
über den Umfang: es war bloß von
einem „Auswahlband“ die
Rede. Leider besitze ich diesen Brief nicht
mehr.
Was die mündlichen Verhandlungen
betrifft, so wurde
mir niemals
die Forderung gestellt „Der Band darf
soundsoviel Seiten haben, und
nicht mehr.“ Da ich keine
Liste
der aufzunehmenden Stücke besaß, und also dem
Verlag auch
nicht vorlegte, so stand die Frage des Umfangs
noch nicht zur Diskussion.
Allerdings ist mir erinnerlich,
daß Herr S. Fischer in
meinem Beisein einen flüchtigen
Kostenüberschlag des Bandes
machte, wobei er von einer geschätzten Seitenzahl – es
können
400, aber auch
500, gewesen sein – ausging. Doch wurde diese Seitenzahl
nie
als unbedingt einzuhaltende Höchstgrenze gesetzt: man
wußte ja noch garnicht, wie
hoch
groß
die Auswahl von Herrn KarlKraus werden würde. Somit
war der Verlag S.
Fischer
damals noch garnicht dazu
gekommen, irgendeine
Beschränkung
des Auswahlbandes zu wünschen.
Mit den besten Grüßen
Ihr
sehr ergebener
Sigismund v. Radecki
wenden!
P.S. „In Aussicht nehmen“ ist
kein ganz bestimmter
Ausdruck des
Verlages
Fischer. Wenn S. Fischer 400 Seiten
als bindende Höchstgrenze in Aussicht genommen hätte,
so bin ich sicher, daß ich mir
diese Ziffer, als selbstver
ständlich außerordentlich
wichtig, gemerkt oder notiert
hätte. Ich erinnere mich dagegen, daß die Schätzung
so vorläufig und unbestimmt war,
daß mehrere
Seitenzahlen im Kopfe
durchkalkuliert wurden, und
man
sich durchaus nicht festlegte. Darum fand ich
es auch nicht notwendig, mir
diese vagen Schätzungen
zu
merken.