An den Verlag von Anton Schroll & Co., Gesellschaft m.b.H.,
Wien.
Ich bestätige hiermit folgendes
Schreiben von Ihnen erhalten zu haben,
mit dessen Inhalt ich mich
vollkommen einverstanden erkläre und welches
wörtlich lautet wie folgt:
, am 15. Juli 1931.
Herrn Karl Kraus,
Wien.
z.H. von Herrn Dr. Oskar Samek
Wir bestätigen, dass zwischen
Ihnen und uns folgende Vereinba
rungen getroffen wurden, deren
Rechtsverbindlichkeit wir zugleich
für unsere beiderseitigen Rechtsnachfolger anerkennen und als deren
Erfüllungsort Wien gilt.
1.) Sie übergeben uns und wir übernehmen die
von Ihnen gemachte
und
herausgegebene Auswahl aus den 12
Büchern von Peter
Altenberg,
die unter dem
Titel
Buch der Bücher Peter
Altenbergs
Peter
Altenberg. Auswahl aus seinen Büchern. Von Karl Kraus
erscheinen soll und die
mit allen ihr anhaftenden Verlagsrechten in
unseren Verlag übergeht.
2.) Die Genehmigung zur Herausgabe dieses Buches
durch den
Verlag Peter Altenbergs,
die S. Fischer A.G. in Berlin, ist durch die
bei Ihrem Rechtsanwalt Herrn
Dr. Oskar Samek
erliegende Korrespondenz
gewährleistet. Darnach sind dem Verlag Anton
Schroll & Co., Gesellschaftm.b.H. die Urheber-
und Verlagsrechte für den Auswahlband
auf Ihre
Lebenszeit,
mindestens aber auf 10 Jahre vom 1. Juli 1931 angerechnet,
überlassen. Bedingung ist,
dass das Buch nur in einem Bande
erscheint
und dass darin
zum Ausdruck gebracht wird, dass es mit Genehmigung
der S. Fischer
Verlag A.G. erscheint. Die Abrechnungen müssen dem S.Fischer Verlage
halbjährlich vorgelegt werden. Eine Uebertragung des
Verlagsrechtes an dritte
Personen darf nur mit Ihrer Zustimmung sowie
mit der der Altenberg’schen Erben und
des Verlages S.
Fischer erfolgen.
3.) Das Werk soll im Format der von Peter Altenberg
selbst ver
öffentlichten Auswahl erscheinen und einen Umfang von höchstens 650
Seiten haben. Als Einleitung
erscheint Ihr Gedicht „Peter
Altenberg“,
als
Abschluss die Rede am Grabe des
Dichters. Am Beginn des Buches
soll eine noch zu
beschaffende Photographie Peter Altenbergs, am
Schluss eine Aufnahme des von
Adolf Loos
herrührenden Grabsteines
reproduziert werden.
4.) Das druckfertige Manuskript haben wir bereits von
Ihnen erhal
ten.
Sie verpflichten sich die Korrekturen jeweils umgehend zu erledi
gen. Das Buch soll im Oktober 1931 erscheinen.
5.) Die Bestimmung der
Auflagenhöhe sowie die Festsetzung und Ver
änderung des Ladenpreises und
alle übrigen geschäftlichen Massnahmen
bleiben uns überlassen. Die erste
Auflage wird mit 6000 Exemplaren in
Aussicht genommen. Wir sind
berechtigt für die üblichen Rezensions- und
Freiexemplare bezw. Defekte etc.
einen Zuschuss bis zur Höhe von 10%
der Auflage honorarfrei
herzustellen. Ein Nachweis über die Bestimmungs
gemässe Verwendung dieser
Exemplare obliegt uns nicht.
6.) Als Honorar erhält die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft
in Wien (Präsident Graf Zedwitz) 10% vom
Ladenpreis des broschierten
Exemplares. Abrechnung erfolgt halbjährlich im März und September. Sie
verzichten auf ein Honorar für d
er
ie
Herausgeberarbeit. Von der ersten Auflage
erhalten Sie 25 Freiexemplare,
von jeder weiteren Auflage 15 Exemplare.
7.) Es bleibt Ihnen überlassen,
vor Veranstaltung einer neuen Aufla
ge das Werk einer Durchsicht zu
unterziehen. [Sollten Sie die Durchsicht
nicht selbst übernehmen wollen
oder durch Krankheit, Tod etc. verhindert
sein, so sind wir berechtigt das
Buch in der Form der letzten
Auflage
wieder zu drucken.]
8.) Im Falle einer Auflösung des
Verlages fallen die Rechte an dem
Auswahlbande an Sie zurück.
m.p. Meyer
Entwurf
Wien, am 15. Juli 1931.
Herrn Karl Kraus,
Wien.
z.H. von Herrn Dr. Oskar Samek
Wir bestätigen, dass zwischen
Ihnen und uns folgende Vereinbarungen
getroffen wurden, deren
Rechtsverbindlichkeit wir zugleich für unsere
beiderseitigen
Rechtsnachfolger anerkennen und als deren Erfüllungsort
Wien gilt.
Sie übergeben uns und wir
übernehmen die von Ihnen gemachte und her
ausgegebene Auswahl
aus den 12 Büchern von Peter Altenberg, die unter
dem
Titel
Peter Altenberg. Auswahl
aus seinen Büchern. Von Karl Kraus
erscheinen soll und die mit
allen ihr anhaftenden Verlagsrechten in un
seren Verlag übergeht.
Der hier beigefügte Vertrag
zwischen Ihnen, dem Verlag S. Fischer
und uns enthält alle näheren
Umstände und wird als integrierender Bestand
teil unserer
Vereinbarungen angesehen. Hinzuzufügen ist nur, dass
1.) eine Uebertragung des
Verlagsrechtes an dritte Personen nur
mit Ihrer Zustimmung, sowie
mit der der Altenberg’schen Erben erfol
gen darf.
2.) Es Ihnen überlassen
bleibt, vor Veranstaltung einer neuen
Auflage, das Werk einer Durchsicht zu unterziehen. Sollten Sie
die
Durchsicht nicht selbst
übernehmen wollen oder durch Krankheit, Tod
etc. verhindert sein, so sind
wir berechtigt das Buch in der
Form
der letzten Auflage
wieder zu drucken.
3.) Dass im Falle einer
Auflösung unserer Firma die Rechte an
dem Auswahlband an Sie zurückfallen.
Die erste Auflage wird mit
6000 Exemplaren in Aussicht genommen.
Ein Nachweis über die
bestimmungsgemässe Verwendung des Zuschusses
bis zur Höhe von 10 % für
Rezensions- und Freiexemplare obliegt uns
auch Ihnen gegenüber nicht.
Von der ersten Auflage erhalten Sie 25 Frei
exemplare, von jeder weiteren
15 Exemplare.