Dank und viele Grüße! „Zauberberg“ ist meines Erinnerns direkt nach Wien
gesandt worden, aber meines
Erinnerns auf Aviso Radeckis. Ob die Altenberg-Bücher nach Wien kamen oder in Berlin von Radecki übergeben wurden,
weiß ich nicht mehr. Mitnahme von
Wien wäre unwahrscheinlich gewesen,
eher wahrscheinlich Mitnahme von
Berlin nach Ostseeaufenthalt, wo daran
arbeitete. Es kann aber auch
sein, daß alles nach Wien gelangte. Viel
leicht weiß das der Verlag. Dieser könnte auch wissen, ob auf Brief eine
Antwort erfolgte. Ich erinnere mich an den Brief
nicht. Die Fixierung
von 400 Seiten wäre mir als
absurd und unannehmbar erschienen, schon als
Widerspruch zu der bestimmt vorher bekanntgegebenen Bemessung auf 600
(ev. 700). Ich hätte mich auf
Basis 400 nicht auf die Arbeit einlassen
können und die Bände bestimmt
nicht an die Ostsee mitgenommen. Sollte
der Brief gekommen sein, so wäre er im Verlag. Dann läge eine Ge
dächtnistäuschung vor; in diesem
Fall aber hätte ich den Punkt: 400 Sei
ten nicht
beachtet, da die Arbeit auf dieser Basis unmöglich
gewesen
wäre. Gearbeitet wurde
auf Basis 600 bezw. 800 mit Weglassungsmöglich
keit 200 Seiten. Es könnte, wenn
Brief kam, auch so sein, daß in Berlin
via Radecki der Punkt bereinigt und 600 Minimum sichergestellt
wurde.
Ich erinnere mich aber
an 400 Seiten überhaupt nicht. Eine Antwort, die
S. Fischer erwartet hat, müßte vom Verlag oder Radecki
erteilt worden
sein. Wenn nicht,
ist der Brief nicht eingelangt. Auf die Bemerkung
„Erfahrungsgemäß … verloren zu gehen“ wäre als auf einen planen Un
sinn zu reagieren:
Postsendungen werden in der Regel zugestellt, die
Erfahrung lehrt, daß dies manchmal nicht der Fall ist. Die Erfahrung
kann aber nie „lehren“, daß
Postsendungen nicht verloren zu gehen
pflegen. Das fehlte auch noch, daß sie verloren zu gehen pflegen. Nur
ein rek. aufgegebener Brief ist ein Beweisstück. (Aber selbst solche kön
nen verloren gehen). Wichtig ist
folgendes: Heinrich Fischer, München,
sagt aus, daß
S. Fischer bei der Übertragung der
Autorrechte mit keinem
Ton sich
auf eine brieflich bemessene Seitenzahl 400 berufen habe. Er
glaubt sich aber (dunkel) zu
erinnern, daß bei Vorweisung der Korrespon
denz ihm gesagt wurde: Und dann
liegt auch ein Brief vor, dessen
Abschrift
aber verloren gegangen ist. S. Fischer
scheint also diesen
Brief für einen Vertragsabschluß gehalten zu haben. Diesen hat er
ge
leugnet, will
aber jetzt ein Detail als bindend hinstellen. Wesentlich
ist, daß er bei Freigabe des
Autorrechts sich auf die Seitenbemessung
nicht
berufen hat. Das bezeugt Fischer. Ich glaube, man
könnte es drauf
ankommen lassen.
Mit 400 Seiten ist das Buch nicht
herauszubringen.
Für Dr.
Katz: daß jemand anderer als der Herr Hildenbrandt angeklagt
werden sollte, davon war ja wohl
in dem Brief an Dr. Katz nichts er
wähnt. Worauf er vielleicht
aufmerksam zu machen wäre; es versteht sich
ja von selbst, daß bloß der
verantwortliche Redakteur anzuklagen ist.
Ob die Berichtigung
datiert war, weiß ich nicht; auch nicht, ob das re
levant ist.
Selbstverständlich waren Wohltätigkeitsvorlesungen als sol
che öfter auf Plakaten angezeigt,
was doch als dem Zweck förderlich not
wendig und einwandfrei ist. Das
ist aber das gerade Gegenteil von einer
angeblichen Plakatierung, daß
irgendjemandem ein Betrag zugewendet wurde.
Solches ist natürlich nicht
geschehen. Der Unterschied im Adjektivum
„jede“ kommt also wohl gar nicht
in Betracht, da der Ludwig ja behaup
tet, daß nachträglich auf
Plakaten renommiert wurde, während bloß, wie
es sich gehört, die Absicht die
Erträgnisse von Vorlesungen Kriegsfür
sorgen oder sonstigen Zwecken
zuzuwenden, angezeigt und die Abführung
der Summe ordnungsgemäß
regelmäßig ausgewiesen wurde. Der Hinweis auf
das „vorangegangene Lob der
literarischen Gesamtleistung“ kann umso weni
ger gelingen, als ja gerade durch
die Unterscheidung „Als Charakter
verliert er die
Partie“ die Absicht der ethischen Herabsetzung evident
wird. Dies wäre wohl dem Dr. K. zu sagen