Der Zauberberg. RomanPeter Altenberg. Auswahl aus seinen Büchern von Karl Kraus


Dank und viele Grüße! „Zauberberg“ ist meines Erinnerns direkt nach Wien
gesandt worden, aber meines Erinnerns auf Aviso Radeckis. Ob die Altenberg-Bücher nach Wien kamen oder in Berlin von Radecki übergeben wurden,
weiß ich nicht mehr. Mitnahme von Wien wäre unwahrscheinlich gewesen,
eher wahrscheinlich Mitnahme von Berlin nach Ostseeaufenthalt, wo daran
arbeitete. Es kann aber auch sein, daß alles nach Wien gelangte. Viel
leicht weiß das der Verlag. Dieser könnte auch wissen, ob auf Brief eine
Antwort erfolgte. Ich erinnere mich an den Brief nicht. Die Fixierung
von 400 Seiten wäre mir als absurd und unannehmbar erschienen, schon als
Widerspruch zu der bestimmt vorher bekanntgegebenen Bemessung auf 600
(ev. 700). Ich hätte mich auf Basis 400 nicht auf die Arbeit einlassen
können und die Bände bestimmt nicht an die Ostsee mitgenommen. Sollte
der Brief gekommen sein, so wäre er im Verlag. Dann läge eine Ge
dächtnistäuschung vor; in diesem Fall aber hätte ich den Punkt: 400 Sei
ten nicht beachtet, da die Arbeit auf dieser Basis unmöglich gewesen
wäre. Gearbeitet wurde auf Basis 600 bezw. 800 mit Weglassungsmöglich
keit 200 Seiten. Es könnte, wenn Brief kam, auch so sein, daß in Berlin
via Radecki der Punkt bereinigt und 600 Minimum sichergestellt wurde.
Ich erinnere mich aber an 400 Seiten überhaupt nicht. Eine Antwort, die
S. Fischer erwartet hat, müßte vom Verlag oder Radecki erteilt worden
sein. Wenn nicht, ist der Brief nicht eingelangt. Auf die Bemerkung
„Erfahrungsgemäß … verloren zu gehen“ wäre als auf einen planen Un
sinn zu reagieren: Postsendungen werden in der Regel zugestellt, die
Erfahrung lehrt, daß dies manchmal nicht der Fall ist. Die Erfahrung
kann aber nie „lehren“, daß Postsendungen nicht verloren zu gehen
pflegen. Das fehlte auch noch, daß sie verloren zu gehen pflegen. Nur
ein rek. aufgegebener Brief ist ein Beweisstück. (Aber selbst solche kön
nen verloren gehen). Wichtig ist folgendes: Heinrich Fischer, München,
sagt aus, daß S. Fischer bei der Übertragung der Autorrechte mit keinem
Ton sich auf eine brieflich bemessene Seitenzahl 400 berufen habe. Er
glaubt sich aber (dunkel) zu erinnern, daß bei Vorweisung der Korrespon
denz ihm gesagt wurde: Und dann liegt auch ein Brief vor, dessen
Abschrift aber verloren gegangen ist. S. Fischer scheint also diesen
Brief für einen Vertragsabschluß gehalten zu haben. Diesen hat er ge
leugnet, will aber jetzt ein Detail als bindend hinstellen. Wesentlich
ist, daß er bei Freigabe des Autorrechts sich auf die Seitenbemessung
nicht berufen hat. Das bezeugt Fischer. Ich glaube, man könnte es drauf
ankommen lassen. Mit 400 Seiten ist das Buch nicht herauszubringen.


Für Dr. Katz: daß jemand anderer als der Herr Hildenbrandt angeklagt
werden sollte, davon war ja wohl in dem Brief an Dr. Katz nichts er
wähnt. Worauf er vielleicht aufmerksam zu machen wäre; es versteht sich
ja von selbst, daß bloß der verantwortliche Redakteur anzuklagen ist.
Ob die Berichtigung datiert war, weiß ich nicht; auch nicht, ob das re
levant ist. Selbstverständlich waren Wohltätigkeitsvorlesungen als sol
che öfter auf Plakaten angezeigt, was doch als dem Zweck förderlich not
wendig und einwandfrei ist. Das ist aber das gerade Gegenteil von einer
angeblichen Plakatierung, daß irgendjemandem ein Betrag zugewendet wurde.
Solches ist natürlich nicht geschehen. Der Unterschied im Adjektivum
„jede“ kommt also wohl gar nicht in Betracht, da der Ludwig ja behaup
tet, daß nachträglich auf Plakaten renommiert wurde, während bloß, wie
es sich gehört, die Absicht die Erträgnisse von Vorlesungen Kriegsfür
sorgen oder sonstigen Zwecken zuzuwenden, angezeigt und die Abführung
der Summe ordnungsgemäß regelmäßig ausgewiesen wurde. Der Hinweis auf
das „vorangegangene Lob der literarischen Gesamtleistung“ kann umso weni
ger gelingen, als ja gerade durch die Unterscheidung „Als Charakter
verliert er die Partie“ die Absicht der ethischen Herabsetzung evident
wird. Dies wäre wohl dem Dr. K. zu sagen


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