Sehr geehrter Herr Kollege!


An dem ganzen Schreiben des AugsburgerStadttheaters vom 16. Juni 1930, das Sie mir in Abschrift
mitgeteilt haben ist nur richtig, dass das Stadttheater sich von allem An
fang an auf den Standpunkt gestellt hat, dass die Volksbühne
die Veranstalterin gewesen sei und sie nur Haus und Schau
spieler zur Verfügung gestellt hat, das ersehen Sie ja auch aus
der Ihnen übersendeten Korrespondenz. Nach meinem Dafürhalten
ist dies aber vollständig irrelevant. Das Stadttheater hatte
sich, wenn es ein spielfertiges Haus zur Verfügung stellte,
zu vergewissern, dass die Urheberrechte gewahrt sind. Ich
will jedoch Ihrer Meinung nicht vorgreifen. Wenn Sie also
der Ansicht sind, dass gegen das Stadttheater nicht vorge
gangen werden kann, so ist eben der Verein Volksbühne heran
zuziehen. Herrn Kraus aber wäre es lieber, wenn die Rechts
lage ein Vorgehen gegen das Augsburger Stadttheater möglich
macht.


Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


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