Sehr geehrter Herr Kollege!
An dem ganzen Schreiben des AugsburgerStadttheaters vom 16.
Juni 1930, das Sie mir in Abschrift
mitgeteilt haben ist nur
richtig, dass das Stadttheater sich von allem An
fang an auf den Standpunkt
gestellt hat, dass die Volksbühne
die Veranstalterin gewesen sei
und sie nur Haus und Schau
spieler zur Verfügung gestellt
hat, das ersehen Sie ja auch aus
der Ihnen übersendeten
Korrespondenz. Nach meinem Dafürhalten
ist dies aber vollständig
irrelevant. Das Stadttheater hatte
sich,
wenn es ein spielfertiges Haus zur Verfügung stellte,
zu vergewissern, dass die
Urheberrechte gewahrt sind. Ich
will jedoch Ihrer Meinung nicht vorgreifen. Wenn Sie also
der Ansicht sind, dass gegen das
Stadttheater nicht vorge
gangen werden kann, so ist eben
der Verein Volksbühne heran
zuziehen. Herrn Kraus aber
wäre es lieber, wenn die Rechts
lage ein Vorgehen gegen das Augsburger
Stadttheater möglich
macht.
Ich zeichne mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung