Abschrift.
Sehr verehrter Herr
Rechtsanwalt!
Ihr gesch. Schreiben vom 14. ds. habe ich eben
erhalten. Ich bedauere es sehr,
dass sich gerade mit einem von
uns so ungemein geschätzten Autor wie mit Herrn Karl Kraus
Rechtsstreitigkeiten ergeben
haben; Herr Kraus
ist aber mehrfach
in Kenntnis
gesetzt worden, dass das STADTTHEATER als solches
die in Rede stehende Matinée
NICHT veranstaltet hat. Vom Stadttheater wurde lediglich
das spielfertige Haus beigestellt, während
Veranstalterin die VOLKSBÜHNE war, die sich unseres Wissens auch
dazu bekannt hat. Ich werde aber
Ihr gesch. Schreiben meiner
vorgesetzten Behörde vorlegen und um eine nochmalige Stellung
nahme ersuchen.
Hochachtungsvoll!
gez. Unterschrift
Intendant des Stadttheaters.