In Sachen Kraus ./. Aufricht wird
gebeten, auf Grund
der
anliegenden vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnisurteils vom 2. März
1931 des Landgerichts III, BerlinCharlottenburg von dem
Beklagten,
dem
Theaterdirektor Ernst Joseph Aufricht,
Berlin W., Landauer Strasse 4,
die folgenden Beträge im
Wege der Zwangsvollstreckung ein
zuziehen:
1. Hauptforderung RM
2753.45
2.
Zwangsvollstreckungsgebühr (§ 23 2 G.O.f.R.A. RM 29.70
3. Porti für diesen Auftrag
0.45
4. Umsatzsteuer
0.25
RM 2783.85
Im Anschluss bitte ich, in
dem dem Beklagten gehöri
gen Geschäftslokal,
nämlich
dem Theater am Schiffbauerdamm,
Berlin NW., 4a Am Schiffbauerdamm,
zu pfänden.
Beglaubigte Abschrift des
Schuldtitels zur Zustel
lung an den Schuldner liegt bei. Von dem Ausfalle der
Zwangsvollstreckung wollen
Sie ungesäumt durch abschrift-
liche Mitteilung des
Pfändungsprotokolles Kenntnis geben.
Die Beträge sind an mich
abzuführen.
Falls Schuldner nach Ihrer sicheren Kenntnis bereits den Of
fenbarungseid
geleistet hat oder innerhalb der letzten Monate frucht
los gepfändet ist, pfändbare
Gegenstände nicht besitzt oder nur sol
che Sachen besitzt, deren
Freigabe bereits mit Erfolg von dritter
Seite erzwungen ist, bitte
ich vor Ausführung dieses Auftrags gemäss
§ 19
Abs. 2 G.V.O. um umgehende Nachricht.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt.