In Sachen Kraus ./. Aufricht wird gebeten, auf Grund
der anliegenden vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnisurteils vom 2. März 1931 des Landgerichts III, BerlinCharlottenburg von dem Beklagten,


dem Theaterdirektor Ernst Joseph Aufricht,
Berlin W., Landauer Strasse 4,


die folgenden Beträge im Wege der Zwangsvollstreckung ein
zuziehen:


1. Hauptforderung RM 2753.45
2. Zwangsvollstreckungsgebühr (§ 23 2 G.O.f.R.A. RM 29.70
3. Porti für diesen Auftrag 0.45
4. Umsatzsteuer 0.25
RM 2783.85


Im Anschluss bitte ich, in dem dem Beklagten gehöri
gen Geschäftslokal,


nämlich dem Theater am Schiffbauerdamm,
Berlin NW., 4a Am Schiffbauerdamm,


zu pfänden.


Beglaubigte Abschrift des Schuldtitels zur Zustel
lung an den Schuldner liegt bei. Von dem Ausfalle der
Zwangsvollstreckung wollen Sie ungesäumt durch abschrift-


liche Mitteilung des Pfändungsprotokolles Kenntnis geben.


Die Beträge sind an mich abzuführen.


Falls Schuldner nach Ihrer sicheren Kenntnis bereits den Of
fenbarungseid geleistet hat oder innerhalb der letzten Monate frucht
los gepfändet ist, pfändbare Gegenstände nicht besitzt oder nur sol
che Sachen besitzt, deren Freigabe bereits mit Erfolg von dritter
Seite erzwungen ist, bitte ich vor Ausführung dieses Auftrags gemäss
§ 19 Abs. 2 G.V.O. um umgehende Nachricht.


Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt.