Sehr geehrter Herr Kollege!
Auf Ihr freundliches Schreiben vom 5. d.Mts.
teile ich Ihnen mit, dass
ich in der Sache Aufricht
als auch in der
Berichtigungssache Berliner Börsenzeitung
selbstverständlich genau wie Sie gedacht, und
schon vor Eingang Ihrer
Zeilen so gehandelt habe.
Aufrecht ist am 2. März 1931 verurteilt worden,
RM 2753,45 zu zahlen.
Mit koll. Hochachtung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.
ACDH-CH OEAW
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