Abschrift
D.-R. Nr. 2511
Gerichtl. Aktz. 30.2007/31
Wilmersdorf, den 16.3.1931
In Sachen des
Schriftstellers Karl Kraus
Wien III, Hintere Zollamtsstrasse 3
vertreten durch den Rechtsanwalt
Dr. Laserstein
Berlin NO. 18, Landsberger Allee 55
Wertstufe: 2790 Mk
Theaterdirektor Ernst Josef
Aufricht
Wilmersdorf, Landauer Str. Nr. 4
Schuldner
habe ich mich heute
in die Wohnung des Schuldners
begeben, um auf
Grund der vollstreckbaren Ausfertigung des dem
Letzteren
gleichzeitig hiermit
zugestellten Urteilsdes
Land-Gerichts III zu Berlin vom
2.3.31
im Auftrage des Rechtsanwalts
wegen der hier berechneten Forderung zur
Zwangsvollstreckung zu
schreiten, und zwar
a) Hauptforderung 2753 Rm 45
Rpf
f) Anwaltsgebühren, Schreibgebühren und Porto für
den Vollstr.-Antrag 30 RM
40 Rpf
Summa 2783 Rm 85 Rpf
Zustellung § 2 90
Zwangsvollstreckung 20 45
für Abschrift der Protokolle 8
Seiten à 30 Rpf. 2 40
Porto für
Abschrift und Nachricht 50
Vordrucke 07
Reisekosten Klm.
§ 13,8 u. 17 10
Summa 24 42
Gerichtskosten [¿¿] 20
Herr R.A. Dr. Laserstein
Wegen der Pfändung am
Schiffbauerdamm wollen Sie sich bitte an
das A.-G. Bln. Mitte wenden.
Charlottenburg, den 16.3. 1931
[Unterschrift]
Angetroffen wurde
der Schuldner
Dieser mit dem Zwecke meines
Erscheinens bekannt
gemacht und aufgefordert, zur Vermeidung
sofortiger
Pfändung den vorstehend berechneten Betrag sowie die mir
zustehenden
Gebühren und Auslagen zu zahlen, erklärte
hierzu außerstande zu sein
Hierauf forderte ich den Angetroffenen auf, mir
zum Zwecke der Pfändung seine
bewegliche
Habe und darunter die am ehesten entbehrlichen Stücke vor
zuzeigen und zu dem Zwecke die Zimmer und übrigen
Gelasse sowie die darin
befindlichen Behältnisse zu öffnen.
Sodann habe ich die in dem
nachstehenden Ver
zeichnisse aufgeführten Gegenstände gepfändet und in
meinen Besitz genommen.
Die Schätzung des Wertes der
gepfändeten Gegen
stände (gewöhnlicher Verkaufswert) ist unter Beachtung
der Bekanntmachung v. 8.
10. 1914 (RGBL. S. 724) über
das Mindestgebot bei der Versteigerung gepfändeter
Sachen
erfolgt
Die Pfandstücke sind gemäß § 308 ZPO. im
Gewahrsam des Schuldners belassen und Pfand
stücke mit je einem Siegel
versehen
Dem Schuldner ist eröffnet, daß der Besitz der Pfandstücke auf
mich
übergegangen sei und daß er bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe
gemäß
§§ 136, 137 St.G.B.
jede diesen Besitz beeinträchtigende Handlung, desgleichen jede
Veräußerung,
Wegschaffung oder den Verbrauch der gepfändeten Sachen, auch jede Zer
störung der angebrachten Pfandzeichen zu unterlassen habe.
Es wurden die im nachstehenden
Verzeichnisse
aufgeführten
Gegenstände vorgefunden, welche, wie hinten näher bezeichnet, vom
unterzeichneten
Ober-Gerichtsvollzieher
bereits gepfändet sind. Die
selben Gegenstände Nr. 1–5 habe ich heut um 11 Uhr
im Anschluß gepfändet.
Zur
öffentlichen Versteigerung der Pfandstücke ist Termin auf
den 31.3.1931
mittags 12 Uhr in Charlottenburg, Krumme Straße
7
angesetzt. Die Bekanntmachung des Versteigerungstermins erfolgt
drei
Tage vor der Versteigerung, die Abholung der Pfandstücke aber mindestens einen
Tag
vor derselben
Die gepfändeten Gegenstände
sollen nicht Eigentum des Schuldners sein.
Von der Vollstreckungshandlung
wird
Schuldner durch mündliche Mitteilung – u.a. Antrag
durch
Uebersendung einer Abschrift dieses Protokolls in Kenntnis gesetzt.
Vorgepf. i/Sa. Martin wegen ca.
1122,75 Mk
sind die Gegenstände
Nr. 1–5
1 1 eich. Büffet 500
2 1 eich. Vitrine 200
3 1 eich. Anrichte 100
4 1 rotgemust. Teppich echt
(3×4). 400
6 1 Tibris-Teppich
(ca. 3×4) 500
5 1 eich. Piano
(Marquardt) 500
7 1 antiker
Schrank 200
8 1 antiker
Schreibtisch m. Sessel 200
9 2
antikes Tischchen 100
10 1 echter
Läufer (0.70×4.) 100
1 1 echte
Brücke (0.90×2) 100
2 1 mah.
Grammophon 150
3 1
Bronce-Ständerlampe 200
4 1 eich.
Ausziehtisch 100
5 10
Polsterstühle 60
6 2
Polster-Sessel 40
7 1 rd. Tisch
30
8 2 Klubsessel 40
9 1 Broncekrone 100
20 1 Frisiertoilette 200
1 1 Singer-Nähmaschine 200
2 1 brauner Kleiderschrank 100
3 1 Eisschrank 20
24 1 grüner Sessel 25
4175
Schluss der Verhandlung um 11:10
Uhr.
Z. und. v. g. [¿¿.]
gg. Aufricht
g.w.o.
gez.