D. R. II Nr. 72 anzugeben. Berlin, den 5.4.1931
In Zwangsvollstreckungs-Sachen
./. Aufricht
sende ich Ihnen in
der Anlage den Schuldtitel mit
dem Bemerken zurück,
daß die
Zwangsvollstreckung
fruchtlos
ausgefallen ist, da Schuldner
Pfandobjekte nicht besitzt.
Gebühren und Auslagen Rmk. 5,35.
erlaube ich mir durch Nachnahme zu
entnehmen.
Ich habe zwei Mal versucht
und aufgepasst. Daselbst
werden vor der Vorstellung
nur Karten von Volksbühne
umgetauscht. Die Angestellten
haben bereits seit Monaten kein
Gehalt
Hochachtungsvoll
Schulze
Obergerichtsvollzieher