Sehr geehrter Herr Kollege!


Herr Kraus ersucht mich, Ihnen das Schreiben vom 9. Dezember zu beantworten, damit Sie ehestens im Besitz
dieser Antwort sind, weil er selbst erst Montag oder Dienstag
dazu käme die Antwort durch den Verlag schreiben zu lassen, wo
durch vielleicht eine unliebsame Verzögerung einträte. Er
bittet Sie, Herrn Dr. Adolf Schnitzer, dessen Schreiben vom 5.
Dezember 1930 ich Ihnen retoursende, auch in der Richtung hin
entgegenzutreten, dass dieser sich auf dem Standpunkt stelle,
Abmachungen mit Herrn Beierle seien nicht giltig. Herr Kraus
hat lediglich mit Herrn Beierle abgeschlossen und wenn die Ab
machungen nicht giltig wären, so hätte die „Neue Truppe“ auch
kein Vertriebsrecht der von Herrn Beierle aufgenommenen Platten
erworben. Sie hätte also infolgedessen den Vertrieb sofort ein
stellen müssen, sobald sie die ihr nicht genehmen Abmachungen
des Herrn Beierle zur Kenntnis empfangen hat. Wenn sie aber in
Kenntnis dieser Abmachungen den Vertrieb fortsetzte, so hat
sie damit die Abmachungen des Herrn Beierle genehmigt. Sie ist
daher verpflichtet sich vollständig an den Vertrag zu halten.
Nur für den Fall, als sie nach Kenntnisnahme der Abmachungen
die Ungiltigkeit des Vertrages auch selbst für sich hätte gelten
lassen, also den Vertrieb eingestellt hätte, konnte ihr zuge
billigt werden, dass sie lediglich eine angemessene Entschädi
gung zu zahlen hätte.


Was nun die Gratisexemplare betrifft, so ist, da die
Neue Truppe“ ohnedies die Lieferung, wenn auch nicht aus dem
Rechtstitel des Vertrages sondern freiwillig auf sich zu nehmen
bereit ist, darüber kaum ein weiteres Wort zu verlieren und HerrKraus wird nach meinem Rat die Gratisexemplare aus Berlin kommen
lassen und sie hier nach seinem Belieben verwenden. Damit sind
die Punkte 3 und 4 des Schreibens Dris. Schnitzer erledigt. Da
gegen nicht der letzte Absatz des Briefes, dass damit auch die
Ansprüche des Herrn Kraus klargestellt und erledigt sind. Wo
rauf sich die Abrechnung bezieht, die mit einem Guthaben des
Herrn Kraus in der Höhe von Mark 35.– abschliesst, ist weder
aus dem Schreiben Dris. Schnitzer noch aus Ihrer Antwort zu er
sehen. Herr Kraus lässt Sie ersuchen, darauf zu dringen, dass
eine genaue Abrechnung über jede einzelne Platte gelegt wird.
Ferner lässt Herr Kraus Sie bitten, Herrn Dr. Schnitzer mitzu
teilen, dass ja aus seinem Brief hervorgeht, dass ihm Herr
Thomas Mann offenbar bekannter ist, da er den Namen des HerrnKraus „Krauss“ schreibt. Da es aber in dem Belieben des HerrnKraus steht, Vereinbarungen nach seinem Gutdünken zu schliessen
und es nicht auf die Angemessenheit sondern auf die Vereinbarung
ankommt, so ist diese Gegenüberstellung überflüssig.


Ihrer geschätzten Aeusserung über den weiteren Verlauf
der Angelegenheit entgegensehend, zeichne ich mit vorzüglicher
Hochachtung


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