Sehr geehrter Herr Kollege!
Herr Kraus
ersucht mich, Ihnen das Schreiben vom 9. Dezember
zu beantworten, damit Sie ehestens im Besitz
dieser Antwort sind, weil er
selbst erst Montag oder Dienstag
dazu käme die Antwort durch
den Verlag schreiben zu lassen, wo
durch vielleicht
eine unliebsame Verzögerung einträte. Er
bittet Sie, Herrn Dr. Adolf
Schnitzer, dessen Schreiben vom 5.
Dezember 1930 ich
Ihnen retoursende, auch in der Richtung hin
entgegenzutreten, dass
dieser sich auf dem Standpunkt stelle,
Abmachungen mit Herrn Beierle seien nicht giltig. Herr Kraus
hat lediglich mit Herrn Beierle abgeschlossen und wenn die Ab
machungen nicht
giltig wären, so hätte die „Neue Truppe“
auch
kein Vertriebsrecht
der von Herrn Beierle aufgenommenen Platten
erworben. Sie hätte also
infolgedessen den Vertrieb sofort ein
stellen müssen, sobald sie
die ihr nicht genehmen Abmachungen
des Herrn Beierle zur Kenntnis empfangen hat. Wenn sie aber in
Kenntnis dieser Abmachungen
den Vertrieb fortsetzte, so hat
sie damit die Abmachungen
des Herrn Beierle genehmigt. Sie ist
daher verpflichtet sich
vollständig an den Vertrag zu halten.
Nur für den Fall, als sie
nach Kenntnisnahme der Abmachungen
die Ungiltigkeit des
Vertrages auch selbst für sich hätte gelten
lassen, also den Vertrieb
eingestellt hätte, konnte ihr zuge
billigt werden, dass sie
lediglich eine angemessene Entschädi
gung zu zahlen hätte.
Was nun die Gratisexemplare
betrifft, so ist, da die
„Neue Truppe“ ohnedies die Lieferung, wenn auch
nicht aus dem
Rechtstitel des
Vertrages sondern freiwillig auf sich zu nehmen
bereit ist, darüber kaum ein
weiteres Wort zu verlieren und HerrKraus
wird nach meinem Rat die Gratisexemplare aus Berlin
kommen
lassen und sie hier
nach seinem Belieben verwenden. Damit sind
die Punkte 3 und 4 des Schreibens Dris. Schnitzer erledigt. Da
gegen nicht der letzte
Absatz des Briefes, dass damit auch die
Ansprüche des Herrn Kraus
klargestellt und erledigt sind. Wo
rauf sich die Abrechnung bezieht,
die mit einem Guthaben des
Herrn Kraus in der
Höhe von Mark 35.– abschliesst, ist weder
aus dem Schreiben
Dris. Schnitzer noch aus Ihrer Antwort zu er
sehen. Herr Kraus lässt
Sie ersuchen, darauf zu dringen, dass
eine genaue Abrechnung über jede
einzelne Platte gelegt wird.
Ferner lässt Herr
Kraus Sie bitten, Herrn Dr. Schnitzer mitzu
teilen, dass ja aus seinem Brief hervorgeht, dass ihm Herr
Thomas Mann offenbar bekannter ist, da er den Namen des HerrnKraus „Krauss“ schreibt. Da es
aber in dem Belieben des HerrnKraus
steht, Vereinbarungen nach seinem Gutdünken zu schliessen
und es nicht auf die
Angemessenheit sondern auf die Vereinbarung
ankommt, so ist diese
Gegenüberstellung überflüssig.
Ihrer geschätzten Aeusserung
über den weiteren Verlauf
der
Angelegenheit entgegensehend, zeichne ich mit vorzüglicher
Hochachtung
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