Abschrift
für Mandanten.
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ich empfing Ihr Schreiben vom 5. Dezember 1930
und habe es nach Wien weitergeleitet. Den Scheck habe ich
mit allen Vorbehalten angenommen.
Ich kann mir nach
meiner Kenntnis
der Dinge und aus Grund der an verschie
dene Personen wiederholt
gegebenen Auskunft Ihrer Mandantin, die Platten seien
ausverkauft, nicht denken,
daß
nur 382 Platten verkauft worden sind. Dabei handelt
es sich offenbar nur um die
Abrechnung der zuletzt er
schienenen beiden Platten, wobei
nach den mir geworde
nen Informationen ebenfalls schon mehr Platten verkauft
sind und namhafte Musikhandlungen
von Ihrer Mandantin
fortgesetzt gehört haben, daß
die Platten ausverkauft
sind.
Ihre Mandantin verkennt offenbar, daß sie auch
die früheren beiden Platten „Schoberlied“ und „Raben“
noch nicht abgerechnet hat.
Ich bitte daher zunächst um
Nachricht, ob der Be
trag von 35 RM auch das
Honorar der ersten beiden Platten
abgelten soll. Ich werde
nach Äußerung des Herrn Kraus
auf die
weiteren Punkte Ihres Schreibens vom 5. Dezember
1930 noch zurückkommen.
Mit kollegialer
Hochachtung
gez. Dr. Laserstein,
Rechtsanwalt.