Im Vollmachtsnamen des Herrn KarlKraus verlange ich die Aufnahme der Berichtigung der
in
Ihrer Nummer 334 vom 5. Dezember 1930 mitgeteilten meinen
Mandanten betreffenden
unrichtigen Tatsachen gemäss § 23 Pr.G.
Sie schreiben in der
Gerichtssaalrubrik
Ehrenbeleidigungsklage gegen Karl Kraus:
„Wieder
bezeichnete
er ihn (Dr. Pisk) als ‚Schlieferl‘“. Dies ist
unwahr. Wahr ist,
dass bei der
Vorlesung am 10. Juni 1929 das Wort
„Schlieferl“
zur Bezeichnung
des Privatanklägers nicht verwendet wurde.
Sie schreiben: „Fast anderthalb
Jahre
konnte sie (die
Verhandlung), infolge steter Vertagungsanträge
des Verteidigers des Geklagten,
nicht stattfinden.“ Dies ist
unwahr. Wahr ist, dass von Seiten
der Verteidigung lediglich
ein
einziger Vertagungsantrag am
5. März 1930 eingebracht wurde.
Wahr ist, dass die Verhandlung nicht früher stattfinden konnte,
weil Karl Kraus immer
wieder zur Inszenierung von Offenbach-Auf
führungen im Berliner Rundfunk
und zu Offenbach Vorträgen ins
Ausland reisen musste.
Sie schreiben: „Dieser Verteidiger hatte
sich auch für die Verhandlung
eine erstaunliche Taktik zugelegt.
Einesteils sollte
mit den Schimpfworten Pisk gar nicht gemeint
worden sein.“ Es ist
unwahr, dass der Verteidiger vorgebracht
hat, dass Pisk mit den Beleidigungen nicht gemeint sei. Wahr
ist, dass der Verteidiger laut dem nunmehr vorliegenden Protokoll
folgendes vorbrachte: „Ich will nicht behaupten, dass der
Privatankläger nicht gemeint
war, es konnte auch der Privatankläger
sich getroffen fühlen. Er war
aber nicht erkennbar.“
Sie schreiben: „Zum Erweis,
dass Pisk
nicht gemeint worden
sei, marschierte eine Reihe von Zeugen auf,
die bestätigen sollten,
dass Kraus das, was er gesagt, nicht ge
sagt
habe.“ Diese Behauptung ist unwahr. Die von der Verteidigung
geführten Zeugen sollten
bestätigen, dass nicht die von der Privat
anklage behaupteten Worte
gebraucht wurden, sondern eben die, die
in der Fackel abgedruckt waren.
Sie schreiben, dass der Verteidiger einen
Wahrheitsbeweis anbot: „Pisk hätte auch Musikkritiken für ein
Berliner bürgerliches Blatt
geschrieben“. Dies ist unwahr. Wahr
ist, dass der Verteidiger laut dem nunmehr vorliegenden Protokoll
einen
Wahrheitsbeweis angeboten hat: dass Pisk „als organisierter
Sozialdemokrat Mitarbeiter der
Berliner Börsen-Zeitung ist, die
auf der äussersten Rechten
steht und gegen die Sozialdemokraten
auftritt.“