Sehr geehrter Herr Kollege,
in der Berichtigungssache
gegen „Tempo“
teile ich
Ihnen folgendes mit:
1) Der Redakteur des „Tempo“ hat nicht erklärt,
die Berichtigung werde ohne
Zusätze erscheinen, sondern nur,
sie werde unver
ändert erscheinen. Diese
Erklärung erschien mir
mit
Rücksicht auf das Vorgehen des Vorwärts doch
nicht ganz unerheblich.
2) Selbst wenn ich das Wort
„bitten“ oder
„ersucht“
gebraucht hätte, so würde dies an der
Rechtslage nichts ändern.
Mein Schreiben vom 16.
d.Mt. lautet aber
wörtlich:
„Ich fordere Sie daher
hierdurch gemäss § 11des
Pressegesetzes auf, die anliegende von Herrn
Karl Kraus
persönlich unterschriebene Berichti
gung in Ihrer … zum
Abdruck zu bringen.“
Dies ist die Form, in der
ich auch sonst immer
schreibe.
Hochachtungsvoll
Dr.
Laserstein
Rechtsanwalt.