Sehr geehrter Herr Kollege,


in der Berichtigungssache gegen „Tempo
teile ich Ihnen folgendes mit:


1) Der Redakteur des „Tempo“ hat nicht erklärt,
die Berichtigung werde ohne
Zusätze erscheinen, sondern nur, sie werde unver
ändert erscheinen. Diese Erklärung erschien mir
mit Rücksicht auf das Vorgehen des Vorwärts doch
nicht ganz unerheblich.


2) Selbst wenn ich das Wort „bitten“ oder
„ersucht“ gebraucht hätte, so würde dies an der
Rechtslage nichts ändern. Mein Schreiben vom 16.
d.Mt. lautet aber wörtlich:


„Ich fordere Sie daher hierdurch gemäss § 11des Pressegesetzes auf, die anliegende von Herrn
Karl Kraus persönlich unterschriebene Berichti
gung in Ihrer … zum Abdruck zu bringen.“
Dies ist die Form, in der ich auch sonst immer
schreibe.


Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.