Sehr geehrter Herr Doktor!
Unterm 16. v.M. stellten Sie mir
die Auffor
derung zu
einer Berichtigung eines in der
„Berliner Börsen-Zeitung“ erschienenen Re
ferates über
die Bearbeitung des „Winter
märchens“
durch Karl Kraus
zu. Die Aufnahme
dieser Berichtigung geriet, nachdem sie durch
mehrere Instanzen gegangen war,
bedauer
licherweise
in Vergessenheit, ohne daß eine
Erinnerung erfolgt wäre.
Nunmehr erhalte ich die
Vorladung zu
einem Termin vor das
Amtsgericht wegen
Uebertretung §§ 11, 19 Pressegesetz am 5. März
vormittags 10 3/4 Uhr. Da ich zur
gleichen Zeit
bereits einen anderen Termin
wahrnehmen
muss, ist mir das
Erscheinen nicht möglich.
Ich
bitte daher, einen neuen Termin festzu
setzen bezw. bei Herrn
Karl Kraus
dahin
vorstellig zu werden,
dass er auf die gericht
liche Verfolgung überhaupt verzichtet, wenn
nunmehr die seinerzeit, wie
gesagt, ver
sehentlich
unterbliebene Aufnahme der
Berichtigung nachgeholt wird.
Hochachtungsvoll
Franz Köppen
Chefredakteur.