Sehr geehrter Herr Kraus,


in Ihrer Sache gegen „Berliner Börsenzeitung
wegen Berichtigung übersende ich Ihnen in der Anlage
ein Schreiben des Redakteurs Köppen vom 27. d.Mts.
zur gefälligen Kenntnisnahme und Rückäusserung.


Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.